• 03.10.2003, 15:38:27
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  • OTS0224 OTW0224

Keine Senkung der Bausparprämie durch das Finanzministerium

Die Bausparprämie ist von der Sekundärmarktrendite abhängig

Wien (OTS) - Die Anpassung der Prämien für das Bausparen und die
prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge ist entsprechend der Entwicklung
der Sekundärmarktrendite gesetzlich geregelt. Der Staat kürzt oder
erhöht somit nicht Prämien, sondern vollzieht auf Grund eines exakt
formulierten Berechnungsmodus gemäß § 108 Einkommensteuergesetz die
Entwicklung auf dem inländischen Rentenmarkt nach.

Dabei wird zur Ermittlung der Höhe der Bausparprämie der
Durchschnitt der Sekundärmarktrendite (entnommen den statistischen
Monatsheften der Oesterreichischen Nationalbank) für den Zeitraum vom
1. Oktober des Vorjahres bis zum 30. September des Berechungsjahres
um 25 % vermindert und um 0,8 erhöht. Der sich daraus ergebende
Prozentsatz ist auf halbe Prozentpunkte auf- oder abzurunden. Der
Prozentsatz darf nicht weniger als 3 und nicht mehr als 8 betragen.

Die Berechnung der Bausparprämie für das Kalenderjahr 2004 ergibt
3,5 %. Die Prämie für die begünstigte Zukunftsvorsorge wird im Jahr
2004 (Höhe der Bausparprämie plus 5,5 % gem. § 108g
Einkommensteuergesetz) 9 % betragen.

OTS0224    2003-10-03/15:38

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