• 03.10.2003, 11:34:56
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  • OTS0118 OTW0118

Kelag erreicht einstweilige Verfügung gegen Stromkeiler

Einen gerichtlichen Erfolg hat die Kelag gegen unseriöse Verkaufspraktiken von Stromkeilern erzielt

Wien (OTS) - Seit geraumer Zeit versuchen Mitarbeiter von
Vertriebsfirmen in Kärnten, Kunden an der Haus- oder Wohnungstür zur
Unterzeichnung eines Stromliefervertrages zu bewegen. Dabei wenden
sie teilweise unseriöse Praktiken an und stellen teilweise falsche
Behauptungen auf. So erklärten sie zum Beispiel, sie würden mit der
Kelag zusammen arbeiten bzw. im Auftrag der Kelag kommen. Auch wurde
unzutreffend behauptet, dass beim Kunden die Stromlieferung
automatisch auf einen neuen Lieferanten umgestellt werde.

Die Kelag hat in der Öffentlichkeit mehrfach vor diesen
Vorgangsweisen gewarnt und gleichzeitig dazu rechtliche Schritte
gegen "Unsere Wasserkraft" und "Ranger Marketing" eingeleitet. Das
Handelsgericht Wien gab der Beschwerde der Kelag statt und erließ
gegen die beiden genannten Unternehmen eine einstweilige Verfügung.
Ab sofort dürfen Mitarbeiter der genannten Unternehmen diese falschen
Behauptungen nicht mehr aufstellen.

Die Entscheidung des Handelsgerichtes Wien bestätigt die
Auffassung der Kelag, dass auch im freien Markt bestimmte Spielregeln
eingehalten werden müssen. Dabei geht es in erster Linie um die
Interessen unserer Kunden, die im Vertrauen auf die Kelag handeln.
Dieses Vertrauen darf nicht missbraucht werden. Es ist sehr
erfreulich, dass das Handelsgericht Wien den unseriösen
Vorgangsweisen von Stromkeilern einen Riegel vorschiebt. Die
einstweilige Verfügung ist ein wichtiger Schritt im Interesse des
Konsumentenschutzes, betont die Kelag.

OTS0118    2003-10-03/11:34

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | KEL

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