• 02.10.2003, 14:48:36
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  • OTS0211 OTW0211

Barauszahlung von Pensionen bleibt unverändert

Änderungen bei Postanweisungen und Nachnahmesendungen haben keinen Einfluss auf die Barauszahlung von Pensionen

Wien (OTS) - Die Österreichische Post AG hat mit 1. Oktober 2003
Änderungen bei Postanweisungen und Nachnahmesendungen vorgenommen.

Bisher konnte der Absender von Nachnahmesendungen zwischen
Überweisung auf ein Konto und Barauszahlung durch die Zustellerinnen
und Zusteller der Post wählen. Seit 1. Oktober 2003 ist nur mehr die
Überweisung von Nachnahmebeträgen auf ein Konto des Absenders
möglich.

Auch bei der so genannten Inlandspostanweisung ist es mit 1.
Oktober 2003 zu Änderungen gekommen. Hier erfolgt an Stelle der
Barauszahlung durch die Zustellerinnen und Zusteller eine
Barauszahlung in den Filialen der Post. Der Vorteil für Kunden liegt
darin, dass die Inlandspostanweisung nun unmittelbar nach
Auftragserteilung abgewickelt werden kann.

Die Auszahlung von Pensionen durch die Zustellerin bzw. den
Zusteller ist von den Änderungen nicht betroffen und bleibt
unverändert erhalten. Pensionen werden wie bisher von den Zustellern
direkt beim Kunden ausbezahlt.

OTS0211    2003-10-02/14:48

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