- 02.10.2003, 11:22:32
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AK: Betriebe kündigen kranke Mitarbeiter Utl. Nach Aus für Entgeltfortzahlung werden Dienstverhältnisse aufgelöst
Klagenfurt(AK) - Arbeitnehmer werden im Falle eines Krankenstandes
immer öfter auf die Straße gesetzt. Das ist die Folge der Abschaffung
des Entgeltfortzahlungs-Fonds, der bis Dezember 2000 die Lohnkosten
von kranken Arbeiterinnen und Arbeitern ersetzt hat. Jetzt muss dafür
der Arbeitgeber aufkommen. "Kündigungen bei Krankheit sind auch in
Kärntner Betrieben gängige Praxis", betont AK-Präsident Günther
Goach.
Bis zu 15 Betroffene, deren Dienstverhältnis vom Arbeitgeber wegen
eines bevorstehenden Krankenstandes aufgelöst worden ist, wenden sich
pro Woche an die Rechtsabteilung der Arbeiterkammer Kärnten. "Daran
merken wir, das ist ein brennendes Problem", berichtet Goach. Dabei
geht die AK davon aus, dass viele Dienstnehmer aus Angst vor dem
endgültigen Verlust des Arbeitsplatzes überhaupt auf eine Beratung
verzichten.
Vor allem Klein- und Mittelbetriebe, die unter wirtschaftlichem
Druck stehen, entziehen sich seit der Abschaffung des Fonds immer
öfter der Verpflichtung zur Entgeltfortzahlung durch die Auflösung
von Dienstverhältnissen. Die arbeitslos Gemeldeten erhalten dann
Krankengeld von der Gebietskrankenkasse. Besonders üblich ist diese
Praxis bei Arbeitnehmern, die einen Krankenstand wegen einer
notwendigen Operation oder wegen eines Kuraufenthaltes ankündigen und
in Branchen mit kurzen Kündigungsfristen, wissen die Juristen der
Arbeiterkammer aus ihrer Beratungstätigkeit.
"Es passiert, dass eine Mitarbeiterin ihrem Arbeitgeber mitteilt,
dass sie wegen akuter Beschwerden in den Krankenstand gehen muss. Der
Chef bietet ihr für diese Zeit die einvernehmliche Auflösung des
Dienstverhältnisses mit dem Zusatz an, dass sie nach dem Krankenstand
wieder bei ihm anfangen könne", skizziert Goach die derzeit übliche
Praxis. Diese Methode ist gesetzlich nicht gedeckt. Dienstnehmern
bleibt aber keine Wahl. Gehen sie nicht auf dieses Angebot ein,
greift der Arbeitgeber zur Kündigung. Für eine zugesagte
Wiedereinstellung gibt es keine Garantie.
In welchem Ausmaß Betriebe in Kärnten Entgeltzahlungen im
Krankenstand auf die Allgemeinheit überwälzen, belegen folgende
Zahlen. Die Kärntner Gebietskrankenkasse (KGKK) hat heuer bis Ende
August bereits Krankengeld in der Höhe von 11,3 Millionen Euro
ausbezahlt. Das sind um 4,7 Prozent mehr als im gleichen Zeitraum des
Vorjahres. Auffallend hoch ist der Anstieg der Krankenstände bei den
Beziehern von Arbeitslosengeld.
Aufgrund dieser sprunghaften Zunahme überprüft die KGKK seit heuer
jede einvernehmliche Auflösung eines Dienstverhältnisses, die
unmittelbar vor oder während eines Krankenstandes erfolgte. Bis Ende
August wurden bereits 460 Sachverhaltserhebungen durchgeführt.
Die Abschaffung des Entgeltfortzahlungs-Fonds stellt nicht nur kleine
und mittlere Betriebe vor wirtschaftliche Schwierigkeiten. Auch die
Folgen für die ArbeitnehmerInnen sind fatal:
- Niedrigere Bezüge! Das Krankengeld ist weitaus geringer als die
Entgeltfortzahlung. Es beträgt in den ersten sechs Wochen nur 50
Prozent und ab der siebenten Woche 60 Prozent des Verdienstes.
- Weniger Pension! Verliert jemand den Arbeitsplatz, fallen in der
Pensionsversicherung sogenannte Ersatzzeiten an, die für die
Berechnung der Pensionshöhe nicht mitzählen.
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