- 26.09.2003, 12:38:06
- /
- OTS0161 OTW0161
ÖGB warnt nach Voest-Desaster vor Böhler-Uddeholm-Verschleuderung
Leutner: Rasanter Ausverkauf ist keine Wirtschaftspolitik
Wien (ÖGB). "Gerade hat die Regierung bei der unverantwortlichen,
unprofessionell und überhastet durchgezogenen Verscherbelung der
Voestalpine massenhaft Volksvermögen verschleudert, da denkt sie
schon an den nächsten Ausverkauf", kritisiert Dr. Richard Leutner,
Leitender Sekretär des ÖGB, die heute bekannt gewordene Absicht, den
ÖIAG-Anteil von 25 Prozent am steirischen Edelstahlkonzern
Böhler-Uddeholm noch heuer zu verkaufen.++++
"Dieser rasante Ausverkauf österreichischer Vorzeigebetriebe ist
wahrlich keine Industriepolitik", sagt Leutner. Nur ein Aktienanteil
von 25 Prozent in öffentlichem Besitz könne die Totalübernahme durch
einen ausländischen Investor verhindern und Österreich auch künftig
ein effizientes Mitspracherecht in hochprofitablen Unternehmen
sichern.
Auch wenn es bei Böhler-Uddeholm mit der Gruppe um den Badener
Anwalt Rudolf Fries einen österreichischen Kernaktionär gibt, sei
dies keine Garantie für die Zukunft, dass das Unternehmen nicht
mehrheitlich in ausländische Hände gerät. "Denn auch diese Gruppe
kann ihre Anteile jederzeit verkaufen, wenn nur der Preis stimmt",
meint Leutner. Das habe man zuletzt an der Übernahme der größten
heimischen Braugruppe, der BBAG, durch Heineken gesehen.
Daher entbinde die aktuelle Aktionärsstruktur die Regierung nicht
von ihrer Pflicht, im Sinne einer zukunftorientierten
Industriepolitik weiter eine Sperrminorität an diesem heimischen
Paradeunternehmen zu behalten. Nur damit könne verhindert werden,
dass - wie im Falle von Semperit - die Firmenzentrale und wichtige
Abteilungen wie jene für Forschung und Entwicklung ins Ausland
verlegt werden und Arbeitsplätze verloren gehen. (fl)
ÖGB, 26. September
Nr. 777
15. ÖGB-Bundeskongress:
"Menschen sind unsere Stärke. Arbeit in einem sozialen Europa."
14. bis 17. Oktober 2003, Austria Center Vienna
Mehr unter www.oegb.at
OTS0161 2003-09-26/12:38
OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NGB






