- 26.09.2003, 10:18:06
- /
- OTS0059 OTW0059
AK-Erfolg: Friedrich Müller zahlte Bargeldgewinn von über 10.000 Euro aus
Oberlandesgericht Wien gab AK in einer Gewinnspielklage Recht - AK fordert: Mehr Sicherheit für Konsumenten bei kommerziellen Gewinnspielen
Wien (AK) - Über 10.000 Euro Gewinn musste Friedrich Müller
auszahlen: Das hat die AK jetzt beim Oberlandesgericht Wien für einen
Konsumenten erreicht. Das Urteil ist rechtskräftig.
AK-Konsumentenschützerin Jutta Repl: Gegen irreführende Gewinnzusagen
haben Konsumentenschützer und Verbraucher schon einige Klagen
gewonnen. Verbraucher brauchen aber noch mehr Sicherheit bei
kommerziellen Gewinnspielen, verlangt Repl.
Seit vier Jahren sind irreführende Gewinnzusagen klagbar. Für die
AK-Konsumentenschützer ist dieses Urteil daher eine neuerliche
Bestätigung, weiter gegen unseriöse Gewinnspiele vorzugehen. Derzeit
sind zwölf Klagen nach dem Konsumentenschutzgesetz und nach dem
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb anhängig. Weitere Verfahren
sind in Vorbereitung. Der Spielraum für unseriöse Geschäftemacherei
wird zwar enger, trotzdem muss Staatssekretärin Haubner weitere
gesetzliche Regeln schaffen, fordert die AK: Die Konsumenten sollen
über die Höhe ihrer Gewinnchance informiert werden. Der Mehrerlös aus
irreführender Gewinnspiel-Werbung soll nach erfolgreichen Klagen
wegen unlauteren Wettbewerbs von den Verbraucherschutzeinrichtungen
abgeschöpft werden können. Möglicherweise wird dieses Problem aber
nur durch ein generelles Verbot von kommerziellen Gewinnspielen
gelöst werden können.
Herr K. bekam im April 2001 eine Zusendung vom
Gewinnspiel-Veranstalter Friedrich Müller, die ihn mehrfach als
Gewinner von knapp 10.175 Euro ansprach. Der Konsument war der
Meinung, diesen Betrag gewonnen zu haben. Die Teilnahmebedingungen
waren auf der Innenseite des Kuverts versteckt. Herr K. forderte
kurzerhand den Gewinn an. Da der Geldbetrag jedoch nicht am Konto
einlangte, suchte Herr K. Hilfe bei der AK-Konsumentenberatung. Die
AK ließ sich diesen Anspruch abtreten und brachte daraufhin eine
Klage gegen Müller auf Auszahlung des Gewinnes ein.
Müller wollte nicht zahlen, weil die Zusendung reichlich
informiere, dass der Konsument nur mit einer Gewinnchance hätte
rechnen dürfen. Das Oberlandesgericht Wien hat heuer im Juli der AK
Recht gegeben: Die Zusendung an Herrn K. wurde als irreführend
beurteilt. Das Oberlandesgericht meinte, dass eine verwirrende
Informationslage zu Lasten des Unternehmens ginge. Müller hätte über
die Teilnahmebedingungen verständlich und klar informieren können.
Das Gericht sprach daher den Bargeldgewinn von fast 10.175 Euro Herrn
K. zu. Das Urteil ist rechtskräftig. Gewinn und Kostenersatz sind
bereits überwiesen, sagt Repl.
Die AK hatte mit dem Konsumenten vereinbart, dass bei einem Erfolg
der Gewinn einer gemeinnützigen Vereinigung gespendet wird. Auf
Wunsch von Herrn K. wird das Geld den SOS-Kinderdörfern zu Gute
kommen.
OTS0059 2003-09-26/10:18
OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | AKW