• 24.09.2003, 14:36:51
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Caritas: Mietrechtliches Außerstreitbegleitgesetz - Verschlechterung für MieterInnen und Wohnungseigentümer wird befürchtet

Landau: Bisheriges System funktioniert gut

Wien (OTS) - Wohnrechtsverfahren, die bis dato im
Außerstreitverfahren kostengünstig abgewickelt wurden, können künftig
zu einem erheblichen Kostenrisiko werden. Denn das Justizministerium
plant auch in solchen Fällen die Kostenersatzpflicht und ab der
dritten Instanz Anwaltspflicht einzuführen. Das heißt, dass nicht nur
Gerichtskosten von 43 Euro anfallen, sondern jene Partei, die das
Verfahren verliert, auch Gerichtsgebühr und den Anwalt des Gegners
bezahlen muss zusätzlich zu den Kosten, die für einen
Sachverständigen anfallen. Für den Wiener Caritasdirektor Michael
Landau "birgt dieser Plan die Gefahr in sich, dass der Mieterschutz
ausgehöhlt wird und sozial schwache Menschen leichter um ihr
Wohnrecht gebracht werden können." Damit schließt sich die Caritas
der Kritik von Arbeiterkammer und anderen Interessensvertretungen an.

Für Landau "ist es unverständlich, dass ein gut funktionierendes
System gekippt und ein teures und unsoziales System eingeführt werden
soll." - Nach Meinung des Wiener Caritasdirektors "sollte alleine die
Bilanz in Wien ausreichen, um zu beweisen, wie gut das bisherige
System der Außerstreitregelung funktioniert". So habe die Wiener
Schlichtungsstelle (MA 16) 2002 insgesamt 8737 Fälle bearbeitet. Den
Löwenanteil stellten Überprüfungen von Verteilungsschlüssel, Mietzins
und Betriebskostenabrechnungen. Die Schlichtung funktioniert
normalerweise. 86 Prozent der Fälle wurden bei der MA 16
abgeschlossen, nur 14 Prozent landeten beim Bezirksgericht.

Landau: "Das Außerstreitverfahren hat sich nachweislich als
Streitschlichtungsinstrument hervorragend bewährt und kann durchaus
als Vorläufer der heute so populären Mediation betrachtet werden."

Aufgrund der derzeitigen Gesetzeslage werden die Kosten der
Rechtsvertretung von jeder Partei selber getragen, unabhängig vom
Verfahrensausgang.

Die nun geplante Novelle des Außerstreitgesetzes brächte in
Mietrechtverfahren eine deutliche Verschlechterung für MieterInnen,
aber auch WohnungseigentümerInnen.
Denn Mieter und Wohnungseigentümer tragen das große Risiko, hohe
Rechtsanwaltskosten, auch der Gegenseite, bezahlen zu müssen, wenn
sie das Verfahren verlieren. Der Caritasdirektor befürchtet, dass
"wegen der geplanten Kostenersatzpflicht Verfahren von anwaltlich
vertretenen Parteien von der Schlichtungsstelle zum Gericht abgezogen
werden, auch wenn dies sachlich nicht notwendig wäre." Dies würde
nach Meinung der Caritasexperten gerade für einkommensschwache
Bevölkerungsgruppen eine "massive Verschlechterung des Zugangs zum
Recht bedeuten."

Heute versuchen bei letzten Verhandlungen die Mietervereinigung, der
Mieter- und Siedlerbund, der VKI, die AK, der Verband der
Hauseigentümer und der Wohnungseigentümerverband den Justizminister
zum Einlenken zu bewegen.

OTS0217    2003-09-24/14:36

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | CAR

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