- 24.09.2003, 09:00:00
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Bürgerinitiative für Verbot von Tierversuchen an Affen
Wien (OTS) - Der Internationale Bund der Tierversuchsgegner (IBT)
startet eine Parlamentarische Bürgerinitiative für ein Verbot von
Tierversuchen an den Großen Menschenaffen (Schimpansen, Bonobos,
Gorillas und Orang-Utans) und reicht - zu dem selben Thema - auch
eine Petition an das Europäische Parlament ein. "Damit wollen wir die
gesetzliche Verankerung des Verbotes von Experimenten an den Großen
Menschenaffen in Österreich und innerhalb der EU erreichen, erläutert
Gerda Matias, Präsidentin des IBTs, das jüngste Vorhaben ihres
Vereins.
Die Forderung der TierversuchsgegnerInnen stützt sich auf die
Erkenntnisse der modernen Verhaltensforschung, wonach die Großen
Menschenaffen dem Menschen sehr ähneln. Sie verfügen ebenso wie der
Mensch über ein reiches Gefühlsleben, haben Sinn für Humor, sie sind
zu gewissen kulturellen Leistungen befähigt, verhalten sich
intelligent, besitzen sprachliche Fähigkeiten und entwickeln starke
familiäre Bindungen und haben auch ein komplexes Sozialleben.
Aufgrund der Ähnlichkeiten zwischen Menschen und den Großen
Menschenaffen kam schon 1995 die weltweit bekannte und renommierte
Primatenforscherin, Jane Goddall, zu dem Ergebnis, dass Tierversuche
an Schimpansen unethisch sind.
Kürzlich haben Wissenschafter vorgeschlagen, die Schimpansen in
die Gattung "Homo" aufzunehmen, da die genetischen Übereinstimmungen
zwischen den Schimpansen und dem Homo sapiens besonders markant sind.
Fortschrittliche Staaten, wie Neuseeland, Großbritannien, Holland
und Schweden, haben schon Konsequenzen aus diesen Erkenntnissen
gezogen und das Verbot von Tierversuchen an den Großen Menschenaffen
gesetzlich verankert.
Bis 1999 wurden in Österreich Versuche an Schimpansen
durchgeführt, welche die betreffende Pharmafirma selbst eingestellt
hat.
In Österreich ist es jedoch nach wie vor gesetzlich und auch gemäß
der EU-Tierversuchsrichtlinie erlaubt, Versuche an Großen
Menschenaffen durchzuführen, obwohl diese gesetzlichen
Voraussetzungen mittlerweile völlig überholt sind, da laut
Tierversuchsgesetz die Versuche dem "anerkannten Stand der
Wissenschaft anzupassen" und "Erkenntnisse der Verhaltensforschung zu
berücksichtigen" sind.
Die Parlamentarische Bürgerinitative muss von mindestens 500
wahlberechtigten österreichischen StaatsbürgerInnen unterstützt
werden und wird - nach Erfüllen aller Voraussetzungen - dem
Nationalratsausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen zur
Behandlung zugewiesen.
Dagegen wird die Petition dem Petitionsausschuss des Europäischen
Parlaments übermittelt, der in der Folge das anzuwendende Verfahren
beschließt (etwa dass die Petition an andere Ausschüsse des EPs
weitergeleitet wird).
OTS0019 2003-09-24/09:00
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