• 23.09.2003, 11:59:03
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Karas: Ein klares Nein zu schwammiger Patentinflation

Anwendungsbereich der Softwarepatent-Richtlinie einschränken

Straßburg, 23. September 2003 (ÖVP-PK) "Eine Richtlinie, die eine
einheitliche Rechtsanwendung sicherstellt, ist im Interesse eines
funktionierenden Binnenmarktes und zur Vermeidung von
Wettbewerbsverzerrungen uneingeschränkt zu begrüßen. Die Entwicklung
neuer Software darf aber dadurch nicht gebremst werden, wobei der
Patentinflation Einhalt geboten werden muss. Vor allem KMU dürfen
unter der Richtlinie nicht leiden", forderte heute der EVP-ED-
Wirtschafts- und Währungssprecher Mag. Othmar Karas in der
Plenardebatte des Europaparlaments zur Softwarepatent-Richtlinie.
"Ich kenne die Problematik und nehme die zahlreichen engagierten
Schreiben von Betroffenen aus der Branche sehr ernst", so Karas
weiter. "Mit der ÖVP-Delegation habe ich daher etliche
Änderungsanträge unterstützt, die den Anwendungsbereich der
Richtlinie deutlich einschränken und dennoch EU-weit Rechtssicherheit
schaffen", betonte Karas. ****

Karas fordert vor allem eine klare Definition des technischen
Beitrags der Erfindung. "Sparen von Speicherplatz oder eine Erhöhung
der Rechnerleistung ist dabei zu wenig. Leider fehlt aber die
Definition des technischen Beitrags im Richtlinienvorschlag. Damit
wäre de jure die Patentierbarkeit von Programmen eigentlich nicht
möglich. De facto geht das aber sehr wohl, da der technische Beitrag
weit ausgelegt werden kann", kritisierte Karas. Der
Europaparlamentarier will daher das Gebiet der Technik als
gewerbliches Anwendungsgebiet definieren, das zur Erreichung
vorhersehbarer Ergebnisse der Nutzung kontrollierbarer Kräfte der
Natur bedarf. "Die Erstellung, Be- und Verarbeitung, Verbreitung und
Darstellung von Informationen sollen damit nicht zum Gebiet der
Technik gehören", erläutert Karas.

Besonders wichtig für den EVP-ED-Wirtschaftssprecher sind auch
deutliche Verweisungen auf Art. 52 des Europäischen
Patentübereinkommens. In diesem Artikel des Übereinkommens wird klar
geregelt, dass Programme für Datenverarbeitungsanlagen keine
Erfindungen und damit nicht patentierbar sind. "Das Europäische
Patentamt (EPA) verletzt aber ständig dieses Patentübereinkommen
sowie Regelungen zwischen dem EPA und den Mitgliedsstaaten: In den
letzten Jahren wurden vom EPA fast 30.000 Patente auf
Computerprogramme vergeben. Davon gingen ungefähr 75 Prozent an US-
und japanische Firmen. Ohne unsere Änderungsanträge würde das jetzige
Handeln des EPA legitimiert. Und das wollen wir nicht", so Karas.

Karas verteidigte in der Arbeit an diesem Bericht vor allem die
Position der kleinen und mittleren Betriebe. "Gerade bei Forschung
und Entwicklung stehen KMU vor einer anderen Situation als große
Unternehmen. Kleine Entwickler dürfen nicht durch Softwareriesen aus
dem Markt gedrängt werden. Genau darum brauchen wir genaue
Definitionen. Graubereiche darf es nicht geben. Unsere
Änderungsanträge schaffen das und der Mittelstand müsste mit einer
solchen Regelung eigentlich sehr gut leben können", so Karas
abschließend.

Rückfragen: MEP Mag. Othmar Karas, Tel.: 0033-3-8817-5627
([email protected]) Mag. Philipp M. Schulmeister, EVP-ED
Pressestelle, Tel.: 0032-475 79 00 21

OTS0119    2003-09-23/11:59

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