- 23.09.2003, 09:36:39
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Schutzhaus fordert Feuerlöscher für jedes Kfz
Auch ein kleiner Brand kann seine Kreise ziehen... Institut für technische Sicherheit: Die richtige Verhaltensregel im Falles eines Autobrandes lautet: Alarmieren - Retten - Löschen!
Wien (OTS) - Vor wenigen Tagen ereignete sich im Burgenland ein
Fahrzeugbrand. Aus dem Motorraum eines in der Parkgarage abgestellten
Pkw loderten plötzlich Flammen. Die Versuche der Fahrzeugeigentümerin
das Feuer mittels eines mitgeführten Handlöschgerätes unter Kontrolle
zu bringen schlugen vorerst fehl. Erst die durch die Brandmeldeanlage
alarmierte Stadtfeuerwehr konnte den Brand löschen. Problematisch
erwies sich jedoch der Abzug der gesundheitsschädlichen und - während
der Löscharbeiten - sichtbehindernden Rauchgase, da die
Elektroversorgung der Rauch- und Wärmeabzugsanlage durch den Brand
lahmgelegt wurde. Folglich mussten mit Unterstützung der freiwilligen
Feuerwehr mobile Entlüftungsgeräte zum Einsatz gebracht werden, ehe
die Parkgarage nach mehreren Stunden wieder freigegeben werden
konnte. So erfreulich die Tatsache auch sein mag, dass kein
Personenschaden zu beklagen ist und sich auch der materielle Schaden
in Grenzen halten dürfte, so notwendig scheint die Aufklärung über
richtiges und falsches Verhalten in einer solchen Situation.
Regeln im Brandfall
Einerseits ist das Verhalten der Fahrzeugeigentümerin als
ausgesprochen löblich zu bezeichnen, da sie nicht nur einen eigenen
Kfz-Feuerlöscher mit sich führte sondern diesen auch zum Einsatz
brachte. Andererseits ist für die richtige Vorgehensweise im
Brandfall unbedingt die Reihenfolge ALARMIEREN - RETTEN - LÖSCHEN
einzuhalten, anderenfalls kann sich ein zu Beginn klein scheinender
Brand in kurzer Zeit zu einer wahren Feuersbrunst entwickeln.
-) Alarmieren: Ohne Aufsicht von erfahrenen Löscheinheiten und
entsprechenden Geräten sollten Heldentaten unversucht bleiben.
-) Retten: Alle gefährdeten Personen müssen schleunigst den
Gefahrenbereich verlassen, da Gefahr einer Rauchgasvergiftung besteht
und um den Einsatz der Feuerwehr nicht zu behindern!
-) Löschen: Erst wenn die ersten beiden Verhaltensvorgaben erfüllt
sind und noch keine Löschmannschaft eingetroffen ist, sollte man die
Brandbekämpfung selbst in Angriff nehmen, vorausgesetzt es besteht
keine ersichtliche Gefahr für die eigene Person.
Geringe Verbreitung von Handfeuerlöschern
"Man geht man davon aus, dass lediglich jeder achte österreichische
Kraftfahrzeugbesitzer seinen blechernen Liebling mit einem
Handfeuerlöschgerät ausgerüstet hat. Der geringe Prozentsatz ist
besorgniserregend, daher fordern wir die verpflichtende Mitnahme
eines Feuerlöschers in jedem Kfz. Zusätzlich besorgniserregend ist
die Tatsache, dass ein erheblicher Prozentsatz der mitgeführten
Geräte mit zu geringen Inhalten oder gar falschen Löschmitteln
gefüllt ist", erörtert DI Bernhard Noll, Leiter des Instituts für
technische Sicherheit - SCHUTZ HAUS. Experten empfehlen dem
Konsumenten Handfeuerlöschgeräte mit mindestens zwei Kilogramm
Universallöschmittel (ABS-Pulver) und verweisen auf eine sichtbare
und leicht erreichbare Anbringung des Feuerlöschers im Fahrzeug. Bei
der Gelegenheit sollten auch der empfohlene Notfallhammer und
Gurtschneider im Auto griffbereit befestigt werden. Nicht vergessen:
Tragbare Feuerlöschgeräte müssen regelmäßigen Kontrollen und alle
zwei Jahre einer Wartung durch eine Fachfirma unterzogen werden.
OTS0036 2003-09-23/09:36
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