• 16.09.2003, 11:58:02
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  • OTS0117 OTW0117

Karas: EU-Verfassung bringt mehr Rechte für Regionen

Frühwarnmechanismus sichert Subsidiaritätsprinzip ab

Brüssel/Gars am Kamp, 16. September 2003 (ÖVP-PK) "Der Entwurf
für eine europäische Verfassung bringt auch den Ländern eine
deutliche Verbesserung ihrer Position im europäischen Zusammenspiel.
Dafür haben sich vor allem Österreich und Deutschland im Konvent
eingesetzt", sagte heute, Dienstag, der österreichische
Europaparlamentarier Mag. Othmar Karas bei der Klubtagung der
niederösterreichischen ÖVP in Gars am Kamp. "Unsere Regionen und
Gemeinden müssen sich ihrer Aufgabe bewusst sein, direkt am Bürger
die Bedeutung der EU und unserer Rolle im europäischen
Integrationsprozess zu vermitteln", so Karas weiter. ****

In vier wesentlichen Fragen habe der Konvent eine Stärkung des
Subsidiaritätsprinzips und damit eine Stärkung der Länder und
Gemeinden vorgesehen: Erstens durch eine mehrfache Bezugnahme auf die
regionale und kommunale Ebene bei der Ausgestaltung des
Subsidiaritätsprinzips, wobei zum ersten Mal in der Geschichte der EU
im Vertrag ausdrücklich die 'lokale und regionale Selbstverwaltung'
respektiert wird. "Die EU verankert damit die Anerkennung und Achtung
der kommunalen Selbstverwaltung. Sie wird als Teil der politischen
und verfassungsrechtlichen Struktur der nationalen Identität
festgehalten", sagte der Wirtschafts- und Währungssprecher der EVP-
ED-Fraktion. Auch bei der Definition des Subsidiaritätsprinzips wird
die regionale und lokale Ebene ausdrücklich genannt.

"Ein großer Erfolg für unsere Regionen ist der neu eingerichtete
Subsidiaritäts-Frühwarnmechanismus", betonte der
niederösterreichische Europaabgeordnete. Nationale Parlament sollen
in Hinkunft in einer begründeten Stellungnahme darlegen können,
weshalb ein Kommissionsvorschlag nicht mit dem Subsidiaritätsprinzip
vereinbar ist. Dabei kann auch eine Konsultation mit den Landtagen
stattfinden. Wenn ein ausreichendes Quorum an Kritik vorliegt, muss
die Kommission ihren Vorschlag überprüfen. "Nach Inkrafttreten eines
Rechtsaktes können die Mitgliedstaaten im Namen ihres nationalen
Parlaments Klage beim Europäischen Gerichtshof wegen Verletzung des
Subsidiaritätsprinzips erheben. Damit erhalten Länder und Kommunen
eine gestärkte Stellung in der Ausformulierung von europäischen
Rechtsakten", betonte Karas.

Auch der Ausschuss der Regionen, der bislang im Europäischen
Institutionengefüge eher ein Schattendasein geführt hatte, wurde
durch den Konvent aufgewertet und kann in Zukunft aus
Subsidiaritätsgründen bei Legislativvorschlägen. Allein aus Sicht der
Regionen und Kommunen habe der Konvent in seinem Verfassungsentwurf
für Europa also deutliche Verbesserungen gebracht. "Das
Konventsergebnis ist zu weit mehr als neunzig Prozent ausgezeichnet.
Ich fordere daher auch unsere Länder und Gemeinden auf, sich für eine
weitestgehende Beibehaltung dieses Ergebnisses in der kommenden
Regierungskonferenz stark zu machen. Der Konvent hat sich für die
Regionen eingesetzt, jetzt sollten sich die Regionen für Europa
einsetzen", so Karas abschließend.

Rückfragen: MEP Mag. Othmar KARAS, Tel.: 0032-2-284-5627
([email protected]) oder Mag. Philipp M. Schulmeister, EVP-ED
Pressestelle, Tel.: 0032-475-79 00 21 ([email protected])

OTS0117    2003-09-16/11:58

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