• 14.09.2003, 12:18:50
  • /
  • OTS0024 OTW0024

SPÖ-Kärnten: Probleme nicht in Sozialhilfe abschieben

Abdrängen von NotstandshilfebezieherInnen in die Sozialhilfe wäre auch für den sozialen Frieden in Kärnten nicht verträglich

Klagenfurt (SP-KTN) - "Das Abdrängen von
Notstandshilfebezieherinnen, also BezieherInnen einer
Versicherungsleistung in die Sozialhilfe, eine Fürsorgeleistung ist
die Entscheidung für ein unsicheres Armenwesen anstatt der modernen
Orientierung an sozialen Grundrechten", kritisiert der Vorsitzende
der SPÖ-Kärnten, LHStv. Peter Ambrozy und stößt damit ins selbe Horn,
wie Sozialexperte Martin Schenk von der Armutskonferenz. Ambrozy
verweist darauf, dass die Notstandshilfe derzeit einen Brückenkopf
zwischen den Systemen der Arbeitslosenversicherung und der
Sozialhilfe bildet, die Sozialhilfe selbst aber nur zur Überbrückung
extremer Notlagen konstruiert wurde.

Wie eine WIFO-Verteilungsstudie belegt, gehört die Notstandshilfe zu
jenen Leistungen, die am stärksten den wirklich von Armut betroffenen
Menschen zu Gute kommen. "Wenn Armut wirksam bekämpft werden soll,
muss eine Reform der Sozialhilfe mit der Verbesserung der
vorgelagerten Systeme, wie Arbeitslosen- und Notstandshilfe
einhergehen, eine Reform im Sinne von ‚nehmen wir den Betroffenen den
Rechtsanspruch und schieben die Causa dann an die Länder und
Gemeinden ab', ist widersinnig, unmenschlich und zum Scheitern
verurteilt", kritisiert Ambrozy.

Die Kärntner Soziallandesrätin Gabriele Schaunig-Kandut stärkt
LHStv. Peter Ambrozy den Rücken und betont, dass das
Sozialhilfesystem der Länder und Gemeinden bereits jetzt völlig
überfordert sei und nicht geeignet das massive Risiko von
Arbeitslosigkeit und Billig-Jobs sowie Pensionsanwärter aufzufangen.
Eine Übertragung in die Sozialhilfe würde zu den persönlichen
Nachteilen der betroffenen Menschen bedeuten, dass es zusätzlich
14.626 SozialhilfebezieherInnen (ohne Langzeitarbeitslose) in Kärnten
geben würde.
Im Schnitt wird jeder Fall 10-mal bearbeitet, d.h. für die
Sozialämter, 150.000 neue Bearbeitungsfälle in einem Bereich, in dem
die MitarbeiterInnen schon jetzt im unzumutbaren Ausmaß beansprucht
sind.

"Wenn Notstandshilfe nur mehr nach den Regeln der Sozialhilfe
vergeben wird, müssen Betroffene zudem zunächst Teile ihres ohnehin
meist minimalen Besitzes, z.B. ein gebrauchtes Auto oder eine kleine
Wohnung - und damit einen möglicherweise letzten Rest an Sicherheit -
verkaufen, um bezugsberechtigt zu werden", kritisiert Schaunig und
warnt vor neuer Armut, die mit der Umwandlung vorprogrammiert ist.

Die Notstandshilfe, als durch eigene Arbeitszeiten erworbene
Versicherungsleistung, muss beibehalten werden, denn es würde auch
den sozialen Frieden im Land dadurch stören, dass Menschen nach 30
Jahren Arbeitszeiten und Beitragszeiten gleich Sozialhilfe beantragen
müssen, wie z. B. anerkannte Flüchtlinge, die erst in das Land
gekommen sind und keine Beitragszeiten erworben haben bisher, warnt
die Kärntner SPÖ und betont die klare Ablehnung des Abdrängens von
NotstandshilfebezieherInnen in die Sozialhilfe. Schaunig und Ambrozy
sind sich einig: Eine nachhaltige Reform der Sozialhilfe sei nur
möglich, wenn die vorgelagerten Systeme wie Arbeitslosen- Kranken-
und Pensionsversicherung in die Diskussion und Lösungsansätze
einbezogen würden und nicht ein Rechtsanspruch durch eine
Fürsorgeleistung ersetzt werde. (Schluss)

OTS0024    2003-09-14/12:18

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | DS9

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel