- 12.09.2003, 10:45:24
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OGH hebt Bundesbetreuungsrichtlinie des BMI aus den Angeln
Bahnbrechender Beschluss des OGH zur Unterbringung von Asylwerbern
Wien (OTS) - Im Fall einer georgischen Frau, die auf Grund der
Bundesbetreuungsrichtlinie mit einem vier Monate alten Baby und einem
zweijährigen Kind vom Innenministerium aus der Bundesbetreuung
entlassen wurde, liegt nun ein Beschluss des OGH vor.
"Der Oberste Gerichtshof hat seinen Beschluss vom Frühjahr, in dem
den Hilfsorganisationen Recht auf Kostenersatz für die Unterbringung
zugesprochen wurde, bekräftigt," erläutert Dr. Wolfgang Fromherz,
Rechtsanwalt aus Linz, Mitglied des "Netzwerk Asylanwalt" und
Vertreter der georgischen Familie. Und noch mehr: Der OGH hat in
seinem Beschluss auch festgehalten, dass die
Bundesbetreuungsrichtlinie, auf Grund derer seit letztem Herbst
Hunderte AsylwerberInnen auf die Straße gesetzt wurden, "durch das
Bundesbetreuungsgesetz nicht gedeckt" ist und gegen dessen
"Grundwerte" verstößt. Damit wurden die rechtlichen Bedenken der
Hilfsorganisationen, die seit Herbst 2002 zu heftigen
Auseinandersetzungen mit dem BMI geführt hatten, vollinhaltlich vom
Höchstgericht bestätigt.
Dr. Wolfgang Fromherz, der seit vielen Jahren im Auftrag von
UN-Flüchtlingshochkommissariat UNHCR, Caritas, Rotem Kreuz, Diakonie,
Amnesty international und Volkshilfe im "Netzwerk Asylanwalt" tätig
ist, meint zu den Folgen des OGH-Beschlusses: "Diese bahnbrechende
Entscheidung hat nun endgültig festgestellt, dass der Bund
verpflichtet ist, Asylwerber während des Verfahrens unterzubringen.
Der Beschluss hat außerdem rechtliche Klarheit in der
Auseinandersetzung über die Richtlinie gebracht. Damit ist
Innenminister Ernst Strasser gefordert, eine Versorgung von
hilfsbedürftigen AsylwerberInnen während des Verfahrens
sicherzustellen, die endlich im Einklang mit den Gesetzen und der
Verfassung ist."
OTS0086 2003-09-12/10:45
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