• 12.09.2003, 10:23:03
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  • OTS0072 OTW0072

Erste Wunschkennzeichen verlieren Gültigkeit

Einnahmen gehen an den Verkehrssicherheitsfonds

St. Pölten (NLK) - Wunschkennzeichen verlieren nach fünfzehn
Jahren generell ihre Gültigkeit. Als Stichtag gilt das Datum der
Zuweisung, im Fall einer vorangegangenen Reservierung das Datum der
Bekanntgabe der Reservierung. In Österreich wurden im Jänner 1990 die
ersten Wunschkennzeichen vergeben. Die Reservierungen der
Wunschkennzeichen waren aber schon ab Herbst 1989 möglich. Damit
werden die ersten Wunschkennzeichen schon ab Herbst 2004 ungültig.

Für Besitzer von Wunschkennzeichen, die 1989 ihren Wunsch nach
einem individuellen Kennzeichen für das Auto bei der
Zulassungsbehörde deponiert haben, ergeben sich dann drei
Möglichkeiten:
· Das Wunschkennzeichen kann auf weitere fünfzehn Jahre beantragt
werden. Das kostet 172 Euro und zusätzlich 18 Euro für die neuen
Kennzeichentafeln mit EU-Emblem.
· Der Zulassungsbesitzer nimmt sich ein anderes Wunschkennzeichen.
Dafür müssen 172 Euro plus 18 Euro für die neuen Kennzeichentafeln
bezahlt werden.
· Man stellt keinen neuen Antrag und verzichtet somit auf sein
Wunschkennzeichen, bekommt also ein "normales" Kennzeichen
zugewiesen. Für die Tafeln mit den neuen Standard-Kennzeichen sind 18
Euro zu begleichen.

Die Einnahmen aus den Wunschkennzeichen gehen an den
Verkehrssicherheitsfonds. Die Mittel werden zwischen Bund und Ländern
im Verhältnis 40 zu 60 Prozent aufgeteilt und für Maßnahmen zur
Verkehrssicherheit verwendet.

OTS0072    2003-09-12/10:23

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