- 08.09.2003, 09:42:28
- /
- OTS0028 OTW0028
AK: Versicherungsschutz auch für Kinder und Jugendliche wichtig
Wien (AK) - KonsumentInnen sollen sich um einen
Versicherungsschutz für ihre Kinder kümmern, raten die AK
Konsumentenschützer. Viele Versicherungen haben Produkte extra für
Kinder im Sortiment und bieten diese gerade zum Schulanfang an.
Zuerst sollen sie prüfen, ob ihr Kind nicht durch bestehenden
Verträge mitversichert sind. Eine Unfall-, und
Haftpflichtversicherung sind anzuraten, überlegenswert ist auch eine
private Krankenversicherung. Daher sollten KonsumentInnen prüfen, was
sie brauchen und die Preise vergleichen. Welche Versicherung für die
Jugendlichen sinnvoll ist, finden Sie unter
www.konsumentenschutz.at.****
Unfallversicherung
Keinen Versicherungsschutz haben Kinder in der Freizeit. Erst mit
Schuleintritt unterliegen sie der gesetzlichen Unfallversicherung,
und zwar für die Dauer des Schulbesuches und des Schulweges. Erleiden
Kinder in der Freizeit einen Unfall, werden zwar die
Behandlungskosten durch die Krankenversicherung gedeckt, nicht aber
Folgeschäden.
Haftpflichtversicherung
Diese deckt Schäden, die im Rahmen von Schadenersatzansprüchen von
Dritten geltend gemacht werden ab bzw wehrt unberechtigte
Schadenersatzforderungen ab. In der Haushaltsversicherung ist eine
Haftpflichtversicherung inkludiert, diese schließt auch das Kind bis
zum 25 Lebensjahr ein, wenn es im gleichen Haushalt lebt und kein
eigenes Einkommen hat. Sie kann aber auch extra abgeschlossen werden.
Lebensversicherung
Lebensversicherungen für Junioren, Kindervorsorgeversicherungen,
Ausbildungsversicherungen sind die häufigsten Bezeichnungen für diese
Produkte. Die Versicherungsleistung wird erbracht, wenn das bestimmte
Ereignis eintritt. Aufgrund der langen Bindung von Kapital bzw die
Schwierigkeit beim vorzeitigen Ausstieg, sind sie extrem unflexibel.
Tipps der AK-Konsumentenschützer
+ Überprüfen Sie, ob nicht bereits ein Versicherungsschutz durch eine
bestehende Versicherung existiert.
+ Achten Sie bei einer Unfallversicherung darauf, dass alle
Familienmitglieder einen gesamten Versicherungsschutz genießen und
nicht ein gestaffelter Schutz besteht. Jedenfalls sollte auf einen
Anspruch mit hoher einmaliger Leistung geachtet werden bzw hohe
Rentenzahlungen.
+ Prüfen Sie die Höhe der Versicherungssummen wegen der
Schadensabdeckung und achten Sie auf die Höhe des Selbstbehaltes.
+ Achten Sie, ab wann der Versicherungsschutz besteht.
+ Vergleichen Sie die Angebote, und wählen Sie dann das geeignete
Paket.
+ Eine private Krankenversicheurng bietet beispielsweise die
Möglichkeit, gemeinsam mit dem Kind den Spitalsaufenthalt zu
verbringen, ein Einzelzimmer zu haben, etc.
+ Prüfen Sie, bevor Sie für das Kind oder Enkerl eine
Lebensversicherung abschließen wollen, ob nicht eine andere
Veranlagungsform besser ist.
OTS0028 2003-09-08/09:42
OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | AKW






