- 05.09.2003, 13:25:20
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Wiener Patientenanwalt zu GZW
Wien (OTS) - Die Wiener Patientenanwaltschaft hat wegen
Vernachlässigung der Körperpflege relativ wenig Beschwerden, weil
sauber und satt eine Selbstverständlichkeit sein sollte und ein
zeitgemäßer Pflegestandard weit über "warm, satt und sauber"
hinausgeht, nämlich Ansprache, Anregung menschliche Zuwendung
erfordert. Wird der Mindeststandard nicht eingehalten, dann mangelt
es entweder an der Aufsicht und Anleitung oder es gibt zu wenig
Personal. Der Wiener Patientenanwaltschaft sind Personalwünsche des
Pavillon I des GZW nicht bekannt, wohl aber von anderen Pavillons
bzw. Stationen, die schwere Fälle wegen Personalmangels nicht
aufnehmen können obwohl Betten frei wären.
Der Wiener Patientenanwalt hat auch Unterschiede zwischen den
einzelnen Pavillons im GZW festgestellt. So hat der Apallikerpavillon
erst vor kurzem einen Preis bekommen. In anderen Pavillons geht der
Umbau so wie auch im Beschwerdefall viel zu langsam vor sich. 7 oder
8-Bett-Zimmer sind heute nicht mehr zeitgemäß.
Dank der jüngsten Medienberichterstattung haben sich viele
Angehörige aufgerafft, ihre Erfahrungen mit mangelnder Pflege der
Wiener Patientenanwaltschaft bekannt zugeben. Für manche Angehörige
ist es nämlich nicht leicht auf die Einhaltung der Patientenrechte zu
pochen, da sie fürchten den Pflegeplatz zu verlieren. Der Wiener
Patientenanwaltschaft ist es ein Anliegen diesen Menschen die Angst
zu nehmen. Niemand muss für sich oder seine Angehörigen Nachteile
befürchten, wenn er sich an den Wiener Patientenanwalt wendet.
Dr. Walter Dohr Wiener Patientenanwalt
OTS0145 2003-09-05/13:25
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