• 27.08.2003, 13:08:37
  • /
  • OTS0155 OTW0155

Maier zu AUA-Fluggastdaten: Sensible Daten dürfen nicht in die USA übermittelt werden!

Verkehrsminister war schon im Februar informiert - SPÖ droht mit Anzeige bei Datenschutzkommission

Wien (SK) Ab 12. September soll die AUA, wenn es nach dem Willen der
USA geht, personenbezogene Daten ihrer Fluggäste an die US-Behörden
übermitteln. "Ein perfider Anschlag auf die Grundrechte der
Österreicherinnen und Österreicher," zeigt sich
SPÖ-Konsumentenschutzsprecher, Johann Maier Mittwoch gegenüber dem
Pressedienst der SPÖ empört. ****

Konkret gehe es um die sogenannten Passenger Name Records (PNR).
Neben Informationen wie Name, Flugdaten und Wohnadresse enthalten
diese Zusatzdaten wie Kreditkartennummer, spezielle Menüwünsche und
Namen der Eltern. Maier: "Obwohl das Verkehrsministerium bereits seit
Februar darüber Bescheid weiß, kam es weder zu einem Aufschrei, noch
wurde die Öffentlichkeit geschweige denn die Datenschutzkommission
darüber informiert." Offensichtlich, so der
SPÖ-Konsumentenschutzsprecher, glaubt Verkehrsminister Gorbach, dass
er neben dem Flugverkehr jetzt auch für den "Datenverkehr" zuständig
ist." Für Maier ist klar, dass es zu keiner Übermittlung von Daten
der AUA kommen darf, solange keine datenschutzrechtlich unbedenkliche
Vereinbarung zwischen der EU-Kommission und den USA vorliegt. Sollte
dies doch der Fall sein, dann werde dies bei der
Datenschutzkommission zur Anzeige gebracht. Der Datenschutzrat werde
sich jedenfalls in der nächsten Sitzung damit zu befassen haben, die
SPÖ werde einen entsprechenden Antrag einbringen.

Verärgert zeigt sich Maier, Gorbach den Verstoß gegen den Datenschutz
anscheinend einfach hingenommen hätte: "Hätten nicht
Europaabgeordnete dieses Thema im Europäischen Parlament
aufgegriffen, wäre es sang- und klanglos zu einer rechtswidrigen
Vereinbarung mit den USA gekommen und damit zu einer Verletzung der
Europäischen Datenschutzrichtlinie." Dieser Vereinbarungsentwurf
zwischen Beamten der Kommission und der USA hätte letztendlich einen
Kniefall vor den USA bedeutet, so Maier.

Das Europäische Parlament hat in einer Entschließung von 13. März
2003 die Vorgangsweise der EU-Kommission aufs Schärfste verurteilt:
Die von der Kommission mit den USA getroffenen Vereinbarungen seien
mit dem Gemeinschaftsrecht nicht vereinbar, auch eine Klage beim
Europäischen Gerichtshof wurde nicht ausgeschlossen. Betont wurde,
dass diese Erklärung jeglicher Rechtsgrundlage entbehrt und als
indirekte Aufforderung an die nationalen Behörden ausgelegt werden
könnte, das Gemeinschaftsrecht nicht zu respektieren. Die Kommission
wurde aufgefordert daraufhin zu wirken, dass die von den
amerikanischen Behörden getroffenen Maßnahmen bis zur Annahme des
Beschlusses über die Vereinbarkeit dieser Maßnahmen mit dem
Gemeinschaftsrecht ausgesetzt werden. In der Entschließung ist das EP
auch der Auffassung, dass Zweifel an der Einhaltung des
EU-Datenschutzrechtes durch die USA angebracht sind angesichts der
Gefahr, dass die Datenbanken der Buchungssysteme de facto zu
Datenbeschaffungsquellen für amerikanische Behörden werden: "Keine
Datensicherheit ist daher gegeben, wenn die US-Zollbehörden über
Daten von Fluggästen verfügen. Nationale Geheimdienste können sie
ebenfalls bekommen, wie möglicherweise private Unternehmen: Die Daten
von Fluggästen sind dann am Markt! Die USA muss daher aufgrund
fehlender datenschutzrechtlicher Standards und Rechtsschutz als nicht
sicherer Drittstaat bezeichnet werden."

Maier bedauert in diesem Zusammenhang, dass die Wirklichkeit in
Europa anders aussieht: "Einige europäische Airlines - wie die
Lufthansa - übermitteln den US-Zollbehörden entgegen europäischem
Recht und entgegen der Entschließung des Europäischen Parlaments seit
Monaten bereits Fluggastdaten, worunter auch sensible Daten fallen
(z.B. Kreditkartennummern). Davon sind auch Österreicher betroffen,
die beispielsweise über die Lufthansa einen US-Flug buchen."

Abschließend hält der SPÖ-Konsumentenschutzsprecher daher nochmals
fest, dass die Übermittlung von sensiblen Daten, wie beispielsweise
Kreditkartenummern, Menübestellungen, Religionsbekenntnis usw.
datenschutzrechtlich absolut nicht gedeckt ist: "Auch wenn man die
Auffassung vertritt, dass die Datenschutzrichtlinie es bei Zustimmung
der Flugpassagiere ermöglicht, dass PNR-Daten übermittelt werden
betrifft dies aber nicht sensible Daten." Weder Artikel 7 der
Richtlinie noch § 8 des Datenschutzgesetzes 2000 bieten dafür eine
Rechtsgrundlage, so Maier: In den Verhandlungen mit den USA ist daher
durch die Kommission sicherzustellen, dass sensible Daten von dieser
Übermittlung ausgeschlossen werden, ein Rechtsschutz bei
übermittelten Daten garantiert wird und dass die Flugpassagiere bei
der Buchung der Datenübermittlung ausdrücklich zustimmen." Kommt es
nicht zu einer derartigen Vereinbarung ist jede Datenübermittlung von
europäischen Airlines an die US-Zollbehörde abzulehnen. Europa dürfe
der Erpressung durch die USA nicht nachgeben, so der SPÖ-Abgeordnete.
(Schluss) cs/mm

OTS0155    2003-08-27/13:08

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | SPK

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel