- 27.08.2003, 11:50:19
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Regierungsentwurf zur Jagdgesetz-Novelle geplant
LH Haider: "Rest"-Zuständigkeiten sollen bei BH verbleiben - Gegen Doppelgeleisigkeiten - Einwände von Touristikern nicht haltbar
Klagenfurt (LPD) - Das Begutachtungsverfahren für die
Novellierung des Kärntner Jagdgesetzes, das die Ausgliederung
wesentlicher Jagdagenden an die Jägerschaft vorsieht, ist
abgeschlossen, sagte heute Landeshauptmann Jörg Haider im Beisein von
Landesjägermeister Ferdinand Gorton bei einer Pressekonferenz im
Anschluss an eine Besprechung von LR Georg Wurmitzer,
Jagdverantwortlichen, Touristikern und Experten.
Es solle aber zu einem Regierungsentwurf kommen, und auch die
Beschlussfassung sollte noch heuer erfolgen, so der Landeshauptmann.
Einwendungen gegen die Novelle gibt es seitens der
Tourismuswirtschaft, weil sie Einschränkungen hinsichtlich der
touristischen Möglichkeiten im Waldgebiet sieht. Ein weiterer
Diskussionspunkt ist die Frage der internen Behördenzuständigkeit.
Sollen die Rest-Agenden, die nicht zur Jägerschaft kommen, künftig
zentralisiert beim Land verwaltet werden oder wie bislang bei den
Bezirkshauptmannschaften (BH) verbleiben.
Wie der Landeshauptmann sagte, seien im Interesse von mehr
Bürgernähe im Zuge der Verwaltungsreform die BH aufgewertet worden.
Der Entwurf sehe dies derzeit allerdings nicht vor. "Es wird zu
Veränderungen kommen müssen", so Haider und unterstrich, dass
Doppelgeleisigkeiten vermieden werden müssten. Es sei
sicherzustellen, dass nicht zwei Behördenstrukturen nebeneinander
agieren. Es werden noch Parteiengespräche geführt, kündigte Haider
an, um den Intentionen der Verwaltungsreform und der Kostenersparnis
gerecht werden zu können.
Wie Haider betonte auch Landesjägermeister Gorton, dass die
Bedenken seitens der Tourismussprecher auszuräumen seien. Vom Gesetz
her seien keine Nachteile für Gäste bzw. Wanderer zu befürchten. Die
Irritationen mit dem Tourismus seien also völlig unnotwendig,
bekräftigte Gorton. Das 300-Meter-Betretungsverbot einer Futterstelle
betrage nun 500 m, aber auch 400 m seien möglich. Die Wege seien
ohnehin ausgenommen. Neu sei auch die Kennzeichnungspflicht für
Jäger, was den Umkreis der Futterstellen betrifft. Die Ruhezonen für
das Wild gelten auch für die Jäger, so Gorton.
(Schluss)
OTS0105 2003-08-27/11:50
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