• 27.08.2003, 11:24:01
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  • OTS0092 OTW0092

Stenzel weist Kritik an Österreichs Asylpolitik zurück

UNHCR beruft sich auf überholte Fakten - Betreuungsplätze verdoppelt, Zahl der Betreuten vervielfacht

Alpbach/Wien, 27. August 2003 (ÖVP-PK) Als unbegründet und nicht
gerechtfertigt wies heute, Mittwoch, EU-Delegationsleiterin Ursula
Stenzel anlässlich der Podiumsdiskussion "Migration und
Multikulturalität" die Kritik des UNHCR an Österreichs Asylpolitik
zurück. Das Konzept der Asylgesetz-Novelle, die jetzt zur
Begutachtung aufliegt, sei sehr wohl mit dem UNHCR abgesprochen
worden. Zudem würden in der Öffentlichkeit zahlreiche Punkte
verschwiegen, wo es Übereinstimmung gebe, wie zum Beispiel das
Konzept der Erstaufnahmestelle, bei denen innerhalb von 48 bis 72
Stunden über Asylanträge entschieden wird. ****

Stenzel betonte, dass es eine klare Übereinstimmung zwischen der
Zielsetzung Österreichs und des UNHCR hinsichtlich der Notwendigkeit
gebe, Asylverfahren zu beschleunigen. Im Vorfeld der Vorbereitung
habe es Gespräche zwischen Beamten der UNHCR und des Ministeriums
gegeben, einen Tag vor Abschluss der Arbeiten eine diesbezügliche
Abstimmung.

Die Untersuchung, auf die sich das UNHCR beruft, ist aus dem Jahr
2000 und überholt. In den letzten zwei Jahren wird eine sehr aktive
Asylpolitik gemacht, sind die Betreuungsplätze verdoppelt worden und
die Anzahl der Betreuten hat sich vervielfacht. Im Februar 2001 gab
es 3.300 Betreuungsplätze - heuer sind es bereits 7.400.

Zwiti.: Sichere Drittstaaten

Auch die Kritik an der Liste sicherer Drittstaaten ist laut EU-
Delegationsleiterin Stenzel völlig unbegründet, da sie auf dem
Dublin-Abkommen fußt. Dieses regelt unter anderem die Zuständigkeiten
der Mitgliedstaaten in der EU zur Gewährung des Asyls. Und zwar nach
dem Prinzip der Erst-Antragsstellung. Das heißt, wenn ein Flüchtling
zuerst in Deutschland einen Asylantrag stellt und dann nach
Österreich kommt, kann ihn Österreich wieder nach Deutschland
zurückschicken, wo ihm Asyl gewährt werden muss.

Österreich gehe davon aus, dass jene Länder, die in Bälde der EU
beitreten, den Rechtsbestand der EU erfüllen und somit die
Voraussetzungen für ein faires Asylverfahren gegeben sind. "Daher
sehen wir", so Stenzel, "die Erweiterungsländer - ebenso wie die
Schweiz, Island, Norwegen und Liechtenstein - als sichere
Drittstaaten an."

Bezüglich der Status-Richtlinie seien Österreich und Deutschland
beispielsweise einer Meinung. Hier gehe es darum, den Status von
Flüchtlingen und Subsidiärschutz-Berechtigten zu harmonisieren. Das
heißt, dass man zum Beispiel einen Verurteilten, dem in seinem
Herkunftsland die Todesstrafe, Folter, Zwangsverehelichung,
Verfolgung usw. droht, zwar kein Asyl gewährt, ihn aber auch nicht
zurückschickt. Österreich und Deutschland teilen bei den Subsidiär-
Schutzberechtigten bisher Bedenken bei folgenden 3 Punkten: Zugang
zum Arbeitsmarkt, medizinische Versorgung, Verpflichtung zu
Integrationsmaßnahmen. Österreich betreibe aber grundsätzlich eine
sehr gute, initiative Asylpolitik und sei permanent um weitere
Optimierungen bemüht, sagte EU-Delegationsleiterin Stenzel
abschließend.

Rückfragehinweis: A. Mayrhofer-Battlogg, Büro Stenzel, 0676/326 378 3

OTS0092    2003-08-27/11:24

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