- 26.08.2003, 14:41:32
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ORF zur Kritik von Vizekanzler Haupt
Wien (OTS) - Zu den Vorwürfen von Vizekanzler BM Mag. Herbert
Haupt in der aktuellen Ausgabe von "tv-media" hält der ORF fest:
Der Vorwurf der "subtilen Umgehung der Werbeverbote" durch den ORF
ist unzutreffend. Der ORF befolgt selbstverständlich nach bestem
Wissen und Gewissen die Bestimmungen im ORF-Gesetz. In einigen
wenigen Fällen, bei denen unterschiedliche Interpretationen möglich
sind, haben Gerichte oder der Bundeskommunikationssenat einen anderen
Standpunkt als der ORF eingenommen. Dies wurde vom ORF akzeptiert und
umgesetzt.
Der Vorwurf von Vizekanzler Haupt in Bezug auf die Tunnelversorgung
mit ORF-Radioprogrammen ist ebenso unbegründet. In der Mehrzahl der
Fälle ist die Einspeisung von Ö3 in Tunnelfunkanlagen auf Initiative
der Tunnelerhalter zurückzuführen. Im Übrigen ist die Versorgung von
Straßentunnels mit Radioprogrammen privatrechtlich zwischen
Radioanbietern und Tunnelerhaltern geregelt, es steht somit jedem
Radioanbieter frei, entsprechende Vereinbarungen einzugehen.
Die Verfügbarkeit des Verkehrsfunks auf Österreichs wichtigsten
Straßenverbindungen ist ein wesentlicher Beitrag zur
Verkehrssicherheit und erlaubt den Tunnelanbietern, im
Katastrophenfall Autofahrerinnen und Autofahrer mit eigenen
Informationen bzw. Anweisungen zu erreichen. Aus diesem Grund wurden
auch mit der Ausweitung des Verkehrsfunks auf die ORF-Regionalradios
wichtige Tunnelverbindungen mit Anlagen zur Versorgung mit den
ORF-Regionalradioprogrammen ausgestattet.
OTS0177 2003-08-26/14:41
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