- 18.08.2003, 09:25:35
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AK: Kampf den Sonderangebotsschmähs!
AK klagt XXXLutz wegen irre führender Werbung und Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) - Konsumenten werden getäuscht
Wien (AK) - Die Preise purzeln im Schlussverkauf - so auch in
einem Prospekt von Möbel XXXLutz, der im Juli einen Esstisch um 100
Euro billiger anbot: statt 399 299 Euro. Statt eines Schnäppchens ein
Flop, weiß AK-Experte Andreas Schieder: Der Tisch kostete schon vor
dem Abverkauf 299 Euro - es gab gar keinen "Statt-Preis". Die AK hat
nun beim Landesgericht Wels ein Klage wegen irre führender Werbung
und Verstoß gegen das UWG eingebracht.
Big Sale! Räumungsverkauf - Ab sofort bis minus 70 Prozent, so
titelte ein Prospekt im Juli von XXXLutz. Über dem Bild von Esstisch
"Günther" stand nochmals groß gedruckt Räumungsverkauf 299 statt 399
Euro. Was wie eine Preissenkung um 100 Euro aussieht, ist tatsächlich
gar kein Schnäppchen, sagt Schieder. Frau H. ist eine aufmerksame
Konsumentin und hat sich verärgert an die AK gewandt. Denn in einem
XXXLutz-Prospekt vom Juni war der gleiche Tisch "Günther" mit einem
Listenpreis von 299 Euro drinnen - es gab also gar keinen
"Statt-Preis" von 399 Euro.
Die AK hat nun eine Klage gegen XXXLutz wegen irre führender
Werbung und UWG-Verstoß eingebracht. Die Werbung erweckt den
Eindruck, dass der Esstisch "Günther" im Räumungsverkauf von 399 auf
299 Euro verbilligt worden sei, das ist unrichtig und irre führend.
Die Konsumenten werden getäuscht.
Das ist kein Einzelfall, stellt Schieder fest. Die AK klagt
laufend wegen UWG-Verstößen, zur Zeit ist auch noch ein Verfahren
gegen eine Sportkette wegen des letzten Winterschlussverkaufs
anhängig. Die AK wird auch weiter verstärkt gegen irre führende
Sonderangebote vorgehen und klagen.
Tipp der AK: Beobachten Sie die Preise aufmerksam: Nicht alles,
was als Sonderangebot angepriesen wird, muss wirklich ein Schnäppchen
sein.
OTS0026 2003-08-18/09:25
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