• 08.08.2003, 10:42:31
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Hochkonjunktur am Swimming-Pool

Wegen anhaltender Hitze vermehrte Probleme mit Bakterien und Algen im Pool. VKI appelliert an Pool-Besitzer Sicherheitsvorkehrungen genau zu beachten.

Wien (OTS) - Durch die anhaltende Hitze kommen auch Pool-Besitzer
ins Schwitzen. Sie sind verstärkt damit beschäftigt, die
Wasserhygiene in Schach zu halten. Die hohen Temperaturen veursachen
starke Bakterienvermehrung und Algenbildung. Aber auch
Sicherheitsaspekte sind zu beachten - vor allem wenn Kleinkinder zur
Familie zählen. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat für
Betroffene die wichtigsten Hygiene- und Sicherheitstipps parat.

Voraussetzung für hygienisches Pool-Wasser ist eine effektive
Desinfektion. Chlor ist nicht nur preiswert, es erfüllt auch am
besten alle Anforderungen im komplexen System der
Beckenwasser-reinigung. VKI-Experte Ing. Konrad Brunnhofer:
"Pool-Besitzer sollten bedenken, dass das Chlor erst dann optimal
wirkt, wenn der ph-Wert richtig eingestellt ist. Er sollte im Bereich
zwischen 7,2 und 7,6 liegen." Durch die derzeit hohen Temperaturen
ist auch mit einer verstärkte Algenbildung zu rechnen. Sind bereits
Algen vorhanden, rät der VKI-Experte, Schritt für Schritt vorzugehen:
"Man kann versuchen die Algen mit einer Stoßchlorung wieder weg zu
bekommen. Erst wenn dies nicht funktioniert, sind spezielle
Bekämpfungsmittel - sogenannte Algezide - einzusetzen."

Je höher die Temperaturen, desto schneller verbreiten sich die
Bakterien. Soll der Badespaß ungetrübt bleiben, ist eine regelmäßige
Filter-Reinigung erforderlich. Bei Pools für den Privatgebrauch sind
Sand- oder Kartuschenfilter üblich. Ist ein Sandfilter vorhanden,
empfiehlt der VKI-Experte den Hobby-Bademeistern öfters eine
Rückspülung zu machen und dann eine Stoßchlorung über den Skimmer
(Oberflächenreinigungs-System) durchzuführen: "Damit kann man den
Sand wieder keimfrei machen, denn dort ist die Brutstätte für die
Bakterien". Billigversionen wie Kartuschenfilter wiederum neigen noch
stärker zur Verkeimung und sollten deshalb besonders oft gereinigt
werden. Brunnhofer: "Bleiben Rückstände am Filter und sind sie nicht
mehr restlos entfernbar, gehört der Filter ausgetauscht."

Keinesfalls zu vernachlässigen sind Sicherheitsvorkehrungen. Wie
aktuelle Medienberichte zeigen, kann gerade für Kleinkinder das
Schwimmbecken im eigenen Garten zum Verhängnis werden. Zur Erhöhung
der Sicherheit können Pool-Besitzer mit Kleinkindern verschiedene
Maßnahmen ergreifen. Die ständige Beaufsichtigung in Wassernähe ist
zwar das Um und Auf, aber der Kontrollstress reduziert sich, wenn das
Schwimmbecken umzäunt wird und die Leitern zum Einsteigen entfernt
werden.

Weiters ist zu bedenken: Obwohl Nichtschwimmer prinzipiell nur mit
TÜV-geprüften Oberarm-Schwimmflügerln in Wassernähe spielen sollten,
bieten sie keine absolute Sicherheit. So kann zum Beispiel passieren,
dass Kinder unter die Abdeckfolie des Pools geraten. VKI-Experte Ing.
Konrad Brunnhofer warnt: "Wenn Abdeckungen für Schwimmbecken keine
Tragfähigkeit bieten, sind sie besonders gefährlich. Beim Betreten
kann man im Wasser versinken. Dann gibt es kaum eine Chance, sich zu
befreien. Außerdem hört man unter der Folie die Schreie nicht. Sicher
ist eine Beckenabdeckung erst, wenn sie eine Belastung von 100 kg
aushält ohne zu reißen."

Eine zusätzliche Vorsichtsmaßnahme wären auch akustische
Bewegungsmelder. Sie sind ab zirka 20 Euro in Baumärkten erhältlich
und können auch in witziger Verkleidung erworben werden. So ist es
beispielsweise möglich, einen Frosch als Alarmauslöser unmittelbar in
der Nähe des Swimming-Pools aufzustellen. Geht jemand am Frosch
vorbei, quakt es.

Ausführlichere Informationen bietet die VKI-Sonderpublikation
"Konsument"-extra: "Der eigene Pool". Hier erfährt man neben Details
zur Planung eines eigenen Schwimmbeckens viel Nützliches zur Wartung,
Reinigung und Sicherheit. Der Ratgeber ist um 14,90 Euro im
Buchhandel sowie beim VKI (zuzüglich Versandkosten) im Online-Shop:
www.konsument.at erhältlich.

OTS0066    2003-08-08/10:42

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NKI

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