• 07.08.2003, 09:16:47
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  • OTS0038 OTW0038

Neue Flächenwidmung im 19. Bezirk

Wien (OTS) - Für das Gebiet zwischen Krottenbachstraße,
Obkirchersteg, Blaasstraße, Chimanistraße, Billrothstraße,
Peter-Jordan-Straße, Vegagasse, Lannerstraße, Gymnasiumstraße,
Hasenauerstraße, Richard-Kralik-Platz, Hasenauerstraße,
Gregor-Mendel-Straße, Linnéplatz, Peter-Jordan-Straße, Dänenstraße,
Hartäckerstraße und Linienzug a-b im 19. Bezirk, Kat. G. Oberdöbling
wurde der Entwurf eines neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes
(Plan Nr. 7569) ausgearbeitet.

Der Entwurf des neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes liegt
vom 7. August bis 18. September 2003 in der Magistratsabteilung 21 A
(Stadtteilplanung und Flächennutzung Innen-West), 1., Rathausstraße
14-16, Planungsauskunft Wien (1. Stock, Zi. 111, Tel. 4000/8840)
jeweils Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr, Donnerstag bis
17.30 Uhr sowie im 2. Stock, jeweils Montag bis Freitag von 8.00 bis
15.00 Uhr, Donnerstag bis 17.30 Uhr zur öffentlichen Einsicht auf.

Die Einsichtnahme in den Planentwurf ist bis zum 18. September
2003 auch in der Bezirksvorstehung für den 19. Bezirk, 1190 Wien,
Gatterburggasse 14 während der dortigen Amtsstunden möglich. Für
weitergehende Informationen steht Ihnen am 4. September 2003 in der
Zeit von 14.30 bis 17.30 Uhr ein/e Mitarbeiter/in der
Magistratsabteilung 21 A zur Verfügung.

Weiters findet am 2. September 2003 im Haus der Begegnung
Döbling, 1190 Wien, Gatterburggasse 2a um 19.00 Uhr eine
Informationsveranstaltung über den vorliegenden Planentwurf statt.

Stellungnahmen zu diesem Entwurf können innerhalb des Zeitraumes
der öffentlichen Auflage in schriftlicher Form, bitte mit Angabe der
unten angeführten Plannummer, an die Magistratsabteilung 21 A
gerichtet werden.

Diese Seite finden Sie ab Beginn der öffentlichen Auflage auch
im Internet unter
http://www.wien.gv.at/stadtentwicklung/03/01.htm

Sobald die öffentliche Auflage abgelaufen ist, werden die
eingelangten Anliegen geprüft und nach Möglichkeit berücksichtigt.
Über alle eingelangten Stellungnahmen wird dem Gemeinderat berichtet,
der schließlich über den neuen Flächenwidmungs- und Bebauungsplan
entscheidet. Anschließend wird der neue Plan als Verordnung
kundgemacht und ist damit rechtswirksam. Gegen Ersatz der Druckkosten
kann man den Flächenwidmungs- und Bebauungsplan dann in der
Magistratsabteilung 21 A, 1., Rathausstraße 14-16 (1. Stock, Zi.
111), erwerben und zwar Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 12.30
Uhr, Donnerstag bis 17.30 Uhr. (Schluss) gb

OTS0038    2003-08-07/09:16

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NRK

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