• 05.08.2003, 09:30:00
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Rufnummern-Mitnahme: VKI fordert aktive Tarifansage

Information über Gesprächskosten ist Bringschuld und nicht Holschuld

Wien (OTS) - Das neue Telekommunikationsgesetz sieht laut
EU-Vorgabe vor, dass künftig die Handy-Nummer bei Betreiber-Wechsel
samt Vorwahl mitgenommen werden kann. Bei Einhaltung des Fahrplans
des Infrastruktur-Ministeriums, müsste in den nächsten Tagen der
Verordnungs-Entwurf zur Einführung der mobilen
Rufnummern-Portabilität vorliegen. Zwar wurde im Juli am "Runden
Tisch" zwischen Infrastrukturminister Hubert Gorbach und den
Mobilfunkbetreibern in grundsätzlichen Punkten Einigung erzielt,
einige wesentliche Detail-Fragen sind aber offen geblieben. Das
betrifft vor allem die umstrittene Frage der Kundeninformation bei
portierten Nummern. Nachdem der Kunde anhand der Nummer nicht mehr
erkennen kann, in welches Netz er telefoniert, weiß er auch nicht
über die Kosten Bescheid, die üblicherweise in Fremdnetzen höher sind
als im eigenen.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) erneuert deshalb seine
Forderung nach einer aktiven Tarifansage vor jedem Gespräch zu einer
portierten Nummer. Die kolportierte Lösung, wonach der Kunde erst auf
Wunsch durch eine Ansage darüber informiert werden soll, ist für den
VKI nicht akzeptabel: "Kosten-Transparenz ist eine Bringschuld und
keine Holschuld. Es ist notwendig, dass der Konsument automatisch und
kostenfrei vor jedem Gespräch zu einer portierten Nummer eine
Sprachansage über den Tarif erhält," so der
Telekommunikations-Experte des VKI, Paul Srna. Auf Wunsch soll der
Konsument aber dann den Sprachhinweis abschalten können, wenn er bei
einer konkreten Nummer bereits über die Portierung und somit die
Kosten Bescheid weiß. Sobald bei dieser Nummer jedoch neuerlich ein
Wechsel zu einem anderen Betreiber stattfindet, müsse die Aktivierung
der Tarifinformation automatisch wieder erfolgen, so Srna.

Gänzlich abzulehnen sei auch die vom Mobilfunkbetreiber One in die
Diskussion gebrachte Variante eines "kundenfreundlichen Pieptons":
"In Zeiten von diversen individuellen Klingeltönen und zahlreichen
phonetischen Features piepst es den Konsumenten ohnehin schon viel zu
viel. Außerdem, was sagt mir ein Piep über die Kosten?", so der
VKI-Experte.

Die kundenfreundlichste Lösung ist für den VKI eine aktive
Tarifansage. Diese Pflicht zur Kundeninformation sollte auch explizit
in der Verordnung festgeschrieben werden. Nachdem der VKI nicht zu
den Beratungen beigezogen wurde, hoffen die Konsumentenschützer,
zumindest in der Begutachtungsphase des Entwurfs nicht übergangen zu
werden.

OTS0029    2003-08-05/09:30

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NKI

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