• 03.08.2003, 14:36:13
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Kukacka: "Dienstrechts-Änderungsgesetz soll das versteinerte Dienst- und Pensionsrecht der ÖBB ersetzen"

Wien (OTS) - (OTS - Wien, 2. August 2003) - Als "absurd"
bezeichnete heute, Sonntag, Staatssekretär Helmut Kukacka, den ihm im
Zuge der Frühpensions-Debatte gemachten Vorwurf, er habe
"Massenfrühpensionierungen" bei den ÖBB vorgeschlagen und
diesbezügliche Vorgaben an die ÖBB gemacht. "Dies sei unwahr und
durch keine schriftlichen oder mündlichen Äußerungen belegt", stellte
Kukacka klar. Gerade die von ihm vorgeschlagene
Personalmanagementgesellschaft zeige ja, dass in Zukunft nicht mehr
daran gedacht ist, allenfalls die in den neuen operativen
ÖBB-Gesellschaften überzähligen Mitarbeiter einfach
frühzupensionieren, sondern sie vor allem zu schulen und zu
qualifizieren, um sie dort einsetzen zu können, wo derzeit nach
Angaben der Gewerkschaft in den ÖBB Überstunden gemacht werden. Er
sei vielmehr seit langem ein vehemmenter Kritiker des ÖBB Dienst- und
Pensionsrechts, das die jetzt aktuellen Sonderprivilegien für die ÖBB
geschaffen habe. Er habe auch konkret gefordert, dass im Zuge der
ÖBB-Strukturreform durch ein entsprechendes
"Dienstrechts-Änderungsgesetz" das völlig veraltete Dienst- und
Pensionsrecht ersetzt werden müsse. Jedenfalls müsse das Dienst- und
Pensionsrecht der Einsenbahner an das der ASVG-Mitarbeiter in
vergleichbaren Unternehmen angepasst werden. Ebenso werde es zur
Angleichung der Rechte der ÖBB-Gewerkschafter an die
Personalvertretungsrechte in vergleichbaren Großbetrieben kommen
müssen. Selbstverständlich heißt das auch, dass das
ÖBB-Frühpensionsrecht möglichst rasch, entweder im Zuge der
Dienstrechts-Änderung oder spätestens im Zuge der Harmonisierung der
Pensionsrechte aller Arbeitnehmer geändert werden müsse.

"Es kann ja wohl nicht sein, dass zur Schaffung von schlankeren und
effizienteren Unternehmensstrukturen die Anwendung des
Frühpensionsrechts abgelehnt wird, auf der anderen Seite aber die bei
allen anderen Betrieben übliche Arbeitsrechts-Ordnung und die
Anwendung der für alle anderen Unternehmen gültigen
arbeitsrechtlichen Instrumente, wie sie im österreichischen
Arbeitsrecht vorgesehen sind, bei den ÖBB nicht angewendet werden
können", verwies Kukacka abschließend auf die widersprüchliche
Diskussion.

OTS0023    2003-08-03/14:36

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | SVT

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