Teilnahme an ausländischen Glücksspielen ist verboten.
Wien (AKNÖ) – Auf dubiose Art und Weise versucht seit einiger Zeit
ein deutsches Internet-Glücksspiel-Unternehmen in Österreich an Geld
zu kommen. In der Konsumenentschutzabteilung der
Niederösterreichischen Arbeiterkammer (AKNÖ) liegen Fälle von
Konsumenten, die ohne jemals in irgendeiner Art und Weise mit
"starlotto.de" in Verbindung getreten zu sein, von dieser Firma
mittels schriftlicher Zahlungserinnerung (!) zur Überweisung von
25,75 Euro angehalten werden. Sollten sie der Zahlungsaufforderung
nicht nachkommen, behält sich die Firma weitere Schritte wie
zwangsweise Eintreibung des Betrages vor. Als Begründung werden ein
angebliches Minus auf dem "Teilnehmerkonto von 22,25 Euro sowie
Mahnspesen von 3,50 Euro angegeben. "Eine derartige freche
Vorgangsweise ist mir in meiner langjährigen Tätigkeit als
Konsumentenschützer nur selten untergekommen. Aber wenn es ums
Geldverdienen geht, werden manche Unternehmen immer skrupelloser.
Und leider zeigen unsere Erfahrungen auch, dass es immer wieder
Konsumenten gibt, die auf eine unberechtigte Zahlungsaufforderung
reagieren, weil sie rechtlichen Folgen aus dem Weg gehen wollen",
weiß AKNÖ-Konsumentenschützer Günther La Garde. Der Rat der AK-
Experten lautet in jedem Fall, den Betrag nicht zu überweisen!
Grundstück auf dem Mond
Die AKNÖ-Konsumentenschützer haben sich nach vermehrten Anfragen von
verärgerten Konsumenten dieses Glücksspielunternehmen genau unter
die Lupe genommen. Neben skurilen Gewinnen, wie etwa einem
Grundstück auf dem Mond samt Zertifikat, ist den AKNÖ-Profis
aufgefallen, dass "starlotto.de" die Einklagbarkeit der Gewinne
definitiv ausschließt und es sich auch vorbehält, das Gewinnspiel
jederzeit zu beenden oder zu verändern. Weiters wird auf der
Homepage die kostenlose Teilnahme an dem Gewinnspiel beworben. Es
ist zwar richtig, dass das Gewinnspiel selbst kostenlos ist, nicht
aber die Clubmitgliedschaft (bis zu 39,90 Euro monatlich). Die
Clubmitgliedschaft erhöht angeblich die Gewinnchance und ermöglicht
die Teilnahme an bis zu 50 weiteren Gewinnspielen. Jeder, der an
einem Gewinnspiel teilnimmt, muss seine e-mail-Adresse, seine
Wohnanschrift sowie sein Geburtsdatum angeben. Gibt man die e-mail-
Adressen von Bekannten an, werden Gewinne bis zu 10.000 Euro in
Aussicht gestellt. Abschließend weisen die AKNÖ-
Konsumentenschutzexperten darauf hin, dass in Österreich die
Teilnahme an ausländischen Lotterien gesetzlich verboten ist, wenn
die Geldeinsätze von Österreich aus geleistet werden.
OTS0066 2003-08-01/10:57
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