- 31.07.2003, 10:58:13
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AK warnt: Vorsicht vor Magnetfeldkeilern mit "Service"
Weiterhin Werbung mit Magnetfeldern - Schwerpunktkontrollen gefordert
Wien (AK) - Seit letzter Woche sind Magnetfeldgeräte
rezeptpflichtig. Damit wurde eine langjährige AK-Forderung erfüllt.
Die AK warnt jetzt: Konsumenten, die derzeit Leihgeräte verwenden,
werden von Vertretern aufgesucht, die zum raschen Kauf der Geräte
drängen. Und: Es wird auch gleich ein Arzt vermittelt, der dafür ein
Rezept ausstellt. Außerdem wirbt die Firma MAS nach wie vor trotz
Verbot in einer Tageszeitung, obwohl mit der Rezeptpflicht auch ein
Werbeverbot kam. Die AK wird wettbewerbsrechtlich gegen alle
Unternehmen vorgehehn, die das Werbeverbot nicht einhalten und
verlangt von der Gesundheitsministerin Schwerpunktkontrollen.
Die Magnetfeldtherapiegeräteverordnung gilt seit 25. Juli. Seither
dürfen Magnetfeldgeräte zur Eigenanwendung nur auf Grund einer
ärztlichen Verschreibung abgegeben werden, erklärt
AK-Konsumentenschützerin Petra Lehner. Die AK begrüßt die neuen
Vorgaben und hofft, dass damit das Geschäft mit der Gesundheit
eingedämmt wird.
Viele KonsumentInnen werden im Gespräch mit ihrem Arzt
draufkommen, dass sie die teuren Geräte (bis zu 3.000 Euro) gar nicht
brauchen, weil Magnetfeldtherapie nur bei einigen Leiden tatsächlich
hilft. So ist es beispielsweise einer Konsumentin passiert, die ein
Leihgerät zum Preis von 75 Euro pro Woche verwendet und von ihrem
Hausarzt nun ein Rezept wollte. Dieser hat das aber verweigert, weil
bei ihrem Beschwerdebild Magnetfelder keine Besserung bringen. Als
die Konsumentin dann das Gerät zurückgeben wollte, wurde vom
Vertreter angeboten, einen Arzt zu vermitteln, der solche Rezepte
ausstellt, warnt die AK. Die Konsumentin hat dankend abgelehnt und
sich an die AK gewandt. Auch andere Leihgeräteverwender haben der AK
ähnliches mitgeteilt. Überdies gab es in den letzten Wochen scheinbar
regelrechte Abverkaufspreise für Magnetfeldtherapiegeräte im Rahmen
von Werbefahrten. Konsumenten, die reingefallen sind, können sich bei
der AK melden, da solche Verträge rückgängig gemacht werden können:
AK Konsumentenberatung - Tel. 501 65 209 (Montag bis Freitag 8 bis 12
Uhr).
Mit der Rezeptpflicht kam auch ein Werbeverbot, was aber die
Anbieter nicht zu stören scheint, kritisiert Lehner. Der Marktführer,
die Steirer Firma MAS, bewirbt weiter die tollen Wirkungen ihrer
Magnetfeldsysteme in einer Tageszeitung.
Die AK verlangt nun rigorose Schwerpunktkontrollen der neuen
Vorgaben. Bei einem Verstoß gegen das Werbeverbot kann immerhin eine
Strafe bis zu 7.260 Euro verlangt werden, im Wiederholungsfall bis zu
14.530 Euro. Die AK hat das entsprechende Inserat bereits an die
zuständige Aufsichtsbehörde (Gesundheitsministerium) weitergeleitet.
Außerdem wird die AK auch wettbewerbsrechtlich gegen alle Unternehmen
vorgehen, die das Werbeverbot nicht einhalten. Werbeinserate mit
Magnetfeldtherapien können an die AK übermittelt werden: AK Wien
Konsumentenschutzabteilung, 1040, Prinz Eugen-Straße 20-22.
OTS0065 2003-07-31/10:58
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