- 31.07.2003, 10:43:29
- /
- OTS0060 OTW0060
Raggaschlucht: Wegen Unwetterschäden Gefahr im Verzug
LH Haider stellt Mittel aus dem Ansatz für Katastrophenvorsorge bereit - Spezialgeräte der ÖBF sollen bereits morgen im Einsatz stehen
Klagenfurt (LPD) - In der von schweren Sturmschäden betroffenen
Raggaschlucht bei Flattach besteht Gefahr im Verzug. Durch
abgestürzte Bäume sei der Raggabach im gesamten Bereich verklaust,
meldeten die Aufräummannschaften. Bei weiteren Regenfällen würde es
daher zu einem Aufstau des Baches kommen, welcher die acht Wohnhäuser
im Ort Schmelzhütten sowie zwei Hochspannungsleitungen der Kelag
massiv gefährden würde. Rasch reagiert hat deshalb
Katastrophenschutzreferent Landeshauptmann Jörg Haider, der 60.000
Euro aus dem Ansatz für Katastrophenvorsorge bereitstellt. Bereits
morgen, Freitag, können somit schwere Spezialgerätschaften der
Österreichischen Bundesforste (ÖBF) in Einsatz kommen.
Die ÖBF können als einzige Dienstelle für die dringend
notwendigen Sanierungsmaßnahmen und den Abtransport des Materials
herangezogen werden, erklärte der Katastrophenschutzreferent. Der
Faktor Zeit spiele dabei eine wichtige Rolle, da neuerliche schwere
Regenfälle schlimme Auswirkungen hätten. Insgesamt belaufe sich die
Schadfläche auf 1,5 bis zwei Hektar, wobei allein im oberen Bereich
der Raggaschlucht 200 bis 300 Festmeter Holz aufzuarbeiten und zu
entfernen seien, so Haider. Nach Angaben der ÖBF sollen die
Aufräumarbeiten rund sechs Wochen in Anspruch nehmen. Neben der
Beseitigung der Gefahr gehe es in der Raggaschlucht auch um den
Schutz und die Rettung eines einmaligen Naturdenkmales und einer
Touristenattraktion, meinte Haider außerdem.
Der Landeshauptmann dankte weiters allen Einsatzkräften des
Bundesheeres, der Feuerwehr, der Gendarmerie sowie der
Österreichischen Bergrettung, die bereits vor Ort "selbstlos und
vorbildlich Großartiges geleistet haben". Kärnten könne stets auf
deren professionelles Engagement bauen, betonte er.
(Schluss)
OTS0060 2003-07-31/10:43
OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NKL






