• 29.07.2003, 14:02:38
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Prammer fordert völlige rechtliche Gleichstellung von homo- und heterosexuellen Lebensgemeinschaften

Wien (SK) SPÖ-Gleichbehandlungssprecherin Barbara Prammer
erneuerte vor dem Hintergrund des aktuellen Spruchs des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte(EGMR)zum Mietrecht am Dienstag in
einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Rechtsanwalt Gabriel Lansky
(Vertreter des Beschwerdeführers in Straßburg), Grün-Abgeordnete
Ulrike Lunacek und Kurt Krickler (Generalsekretär der Homosexuellen
Initiative Wien) ihre Forderung nach einer völligen rechtlichen
Gleichstellung von homo- und heterosexuellen Lebensgemeinschaften.
Ein diesbezüglicher Antrag zur Beseitigung der Diskriminierung von
homosexuellen Lebensgemeinschaften wurde von der SPÖ vor dem Sommer
im Parlament eingebracht. Prammer forderte, dass die Vorsitzende des
Justizausschusses, ÖVP-Justizsprecherin Fekter, den SPÖ-Antrag im
Herbst auf die Tagesordnung setzt. ****

Entsprechend dem Antrag der SPÖ soll die Bundesregierung bis
1. Dezember einen rechtsvergleichenden Bericht über den
Gleichbehandlungsstatus homo- und heterosexueller
Lebensgemeinschaften in Europa liefern. "Und ich erwarte mir, dass
bis dahin nicht nur dieser Bericht, sondern auch bereits
entsprechende Gesetzesentwürfe auf dem Tisch sind. Das Parlament soll
bis dahin ruhig schon arbeiten", so Prammer. Konkret geht es neben
dem Mietrecht um die Gleichstellung im Sozialrecht
(Pflegefreistellung), im Steuerrecht (Erbschaft), um das Besuchs- und
Auskunftsrecht in Krankenanstalten, um die Entschlagung der
Zeugenaussage vor Gericht (Zivilprozessordnung) und um die
Aufenthaltsgenehmigung für homosexuelle LebenspartnerInnen
(Fremdenrecht). Weiters fordert Prammer eine Generalklausel im
bürgerlichen Recht, die die rechtliche Gleichstellung Homo- und
Heterosexueller absichert.

Heftige Kritik erging in Richtung der ÖVP, die es verhindere, dass
die Rechte für Homosexuelle Grundrechte sind. "Ich halte es für
hinterfragenswert und höchst problematisch, dass eine Partei aufgrund
ihrer Ideologie so handelt", meinte Prammer. Die SPÖ vertrete ein
modernes Familienbild, betonte Prammer. Wie fix und in welcher Form
Menschen zusammenleben und gebunden sein wollen, soll "in freier
Bestimmung" erfolgen. Dazu läuft zur Zeit eine SPÖ-Kampagne unter dem
Titel "Meine Familie. Mein Leben. Meine Wahl."

Bahnbrechendes Urteil des EGMR

Bezüglich des EGMR-Urteils erklärte Prammer, es sei "beschämend und
beklemmend, dass wieder einmal ein Mensch nicht erlebt hat, Recht zu
bekommen". Rechtsanwalt Gabriel Lansky erklärte, er sei "froh und
begeistert", dass der EGMR ein Verbot der Diskriminierung von
gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften im Mietrecht anerkannt
hat. Der Ausgangsfall war ein homosexuelles Paar, bei dem der
Hinterbliebene einen Räumungsbescheid für die Wohnung erhalten hat.
Der Mietvertrag lief auf den Namen seines verstorbenen
Lebensgefährten, berichtete Lansky. Nachdem die Klage des
Hinterbliebenen in den ersten beiden Instanzen bestätigt wurde - er
habe ein Recht auf die Wohnung des Verstorbenen - hat sie der Oberste
Gerichtshof in Österreich abgelehnt. Dieses Urteil wurde nun vom EGMR
aufgehoben und der, während des Verfahrens verstorbene Mann, bekam
Recht, so Lansky.

Mit dem Urteil werde bestätigt, dass "Lebensgemeinschaften nicht auf
das traditionelle, heterosexuelle Familienbild reduziert werden
können", unterstrich der Rechtsanwalt. Sollte der Staat dennoch das
traditionelle Familienbild "schützen" wollen, müsse dieser "eine
Ungleichbehandlung mit aller Genauigkeit begründen", vermittelte
Lansky die Sichtweise des EGMR. Das neue "Gebot" in diesem Bereich
sei laut Lansky: "Diskriminiere nicht, außer du kannst es wahnsinnig
gut begründen."

Eine zweite "dramatische Konsequenz des Urteils" sei, dass nun in
grundlegenden Menschenrechtsfragen auch dann vom EGMR judiziert wird,
wenn der Beschwerdeführer bereits verstorben ist, hob Lansky hervor.
Bisher wurden Beschwerden im Namen von verstorbenen Klägern vom
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte fast ausschließlich
eingestellt. Gerade der EGMR beschäftige sich sehr oft mit Opfern
staatlicher Liquidierungen, deren Klagen bisher abgewiesen wurden.
Lansky erkenne in diesem Urteil eine klare Änderung der
Judikaturlinie, "die ein bewusstes Bekenntnis zu einer
Effizienzsteigerung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte
ist". "Das ist ein bahnbrechender Erfolg, der die Diktatoren dieser
Welt sicher nicht freuen wird", so Lansky zum Abschluss.

Hinweis: Der SPÖ-Entschließungsantrag 187/A und das Urteil des EGMR
sind auf der Homepage der SOHO unter www.soho.or.at abrufbar. Die
Familienkampagne der SPÖ ist unter www.wirsindfamilie.at abrufbar.
(Schluss) up/dp

OTS0119    2003-07-29/14:02

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | SPK

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