• 29.07.2003, 12:47:56
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Kukacka: Keinerlei Kürzungen der gemeinwirtschaftlichen Leistungen beabsichtigt

Gewerkschaft würde mit Überstunden-Einstellung den Mitarbeitern schaden - Pensionierungen aus betrieblichen Gründen schon bisher möglich

Wien (OTS) - Wien, 29. Juli 2003 (OTS) "Auch die Wiederholung von
Unwahrheiten und Unterstellungen macht diese nicht glaubhafter",
reagierte heute, Dienstag, Verkehrsstaatssekretär Mag. Helmut Kukacka
auf die wiederholten Behauptungen des Vorsitzenden der Gewerkschaft
der Eisenbahner, Wilhelm Haberzettl, bei den Sozialtarifen der ÖBB
wären Verteuerungen zu erwarten. Der Vorwurf der Gewerkschaft, dass
die gemeinwirtschaftlichen Leistungen des Bundes gekürzt und deshalb
die Sozialtarife der Bahn erhöht würden, weise er als unbegründete
Unterstellungen zurück. Von Seiten des Bundes gäbe es bei der
Bestellung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen keinerlei
Änderungen. Seit Jahren werde für gemeinwirtschaftliche Leistungen
den ÖBB der gleiche Betrag von 585 Millionen Euro zugewiesen. So auch
in dem im vergangenen Monat beschlossenen Doppel-Budget für 2003 und
2004. Von einer geplanten Belastung im Zuge der ÖBB-Reform von
Familien, Senioren und Lehrlingen könne daher überhaupt keine Rede
sein. Auch die Finanzplanungen für die ÖBB-Reform sehen übrigens vor,
dass gemeinwirtschaftliche Leistungen des Bundes in gleicher Höhe wie
bisher zur Stützung der Sozialtarife für Schüler, Lehrlinge und
Senioren bezahlt werden.

Kein Verständnis zeigt Kukacka für die Androhung der
Eisenbahner-Gewerkschaft, bei Vorlegen eines Begutachtungsentwurfes
die Belegschaft zur Einstellung von Überstundenleistungen
aufzufordern. Kukacka: "Rund die Hälfte der von Haberzettl erwähnten
Überstunden sind seit Jahren dienstlich angeordnet und in Absprache
mit der Gewerkschaft und der im Turnusdienst tätigen Belegschaft fix
vereinbart und eingeplant." Sollten diese vereinbarten Überstunden
nicht geleistet werden, könnten diese von den ÖBB beim Arbeitsgericht
eingeklagt werden. Kukacka bezweifelt deshalb, dass mit diesen
Maßnahmen die Gewerkschaft im Interesse der einzelnen Mitarbeiter
handle.

Auf der Grundlage der bisherigen Gesetze und Praxis wird sich auch
der im Rahmen der ÖBB-Reform geplante Personalabbau bewegen. Kukacka:
"Neben der Personalreduktion durch natürliche Abgänge werden
allfällige betriebsbedingte Pensionierungen auf Basis des
Bundesbahn-Pensionsgesetzes erfolgen. Das ist keinesfalls
vergleichbar mit den in den letzten Tagen in öffentlichen Unternehmen
bekannt gewordenen Frühpensionierungen aus Krankheitsgründen." Der
Staatssekretär bezieht sich bei den Frühpensionierungen auf die
Bestimmungen des Paragraphen 2 des Bundesbahn-Pensionsgesetzes,
wonach "Angestellte der ÖBB in den Ruhestand versetzt werden können,
wenn dienstliche Interessen ihre Entfernung vom Dienst erfordern,
ohne dass durch Versetzung auf einen anderen Dienstposten gleichen
Ranges Abhilfe getroffen werden kann".

Beim weiteren Vorgehen im Rahmen der ÖBB-Reform erwarte sich Kukacka
mehr Kooperation seitens der Gewerkschaft. In Österreich seien leider
die Reformverweigerer und Bremser in der Gewerkschaft der Eisenbahner
in der Überzahl. "Ein Bewahren des Status quo kann der Bahn
jedenfalls keine Zukunft sichern, sondern würde sie nur in eine
finanzielle und verkehrspolitische Sackgasse führen", schloss
Kukacka.

OTS0107    2003-07-29/12:47

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | SVT

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