- 29.07.2003, 12:34:07
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AK: Banken verrechnen Gebühr für Zinssatzänderung
Goach fordert Rücknahme - AK erwägt rechtliche Schritte
Klagenfurt(AK) - Wieder böse Überraschung für Kreditkunden!
Nachdem der Gesetzgeber den Banken Ende 2002 untersagte, Zinssätze
zum Nachteil der Konsumenten auf volle Viertel- oder Achtelbeträge
aufzurunden, holen sich einige Banken ihr "Körberlgeld" jetzt
offenbar auf andere Weise: "Für jede Zinssatzänderung wird den
Kunden eine Gebühr von 3,63 Euro verrechnet. Das ist skandalös",
betont die Leiterin der AK-Konsumentenberatung, Dr. Josefine
Traunik.
In Kärnten sind es die Bank für Kärnten und Steiermark und die
Kärntner Sparkasse, die ihren Kunden nachweislich solche Spesen
verrechnen. In Niederösterreich ist es nach bisherigem Stand die
Oberbank. Mit der Einführung dieser Gebühr für gesetzliche
Zinssatzänderungen reagieren die Banken offenbar auf das Urteil des
Obersten Gerichtshofes von Ende 2002, das sich gegen die Bank
Austria/Creditanstalt-Gruppe und die Raiffeisenbank
Wien/Niederösterreich richtete. Diese Banken hatten mit ihrer
"Aufrundungsspirale" in der Zinsgleitklausel eindeutig gegen das
Konsumentenschutzgesetz verstoßen. Sie rundeten bei jeder
Zinssatzänderung stets auf volle Viertel- oder Achtelprozentpunkte
zu ihrem Vorteil auf und gingen bei folgenden Zinssteigerungen auch
vom aufgerundeten Zinssatz aus. Seit Ende 2002 darf diese Klausel
nicht mehr angewendet werden. Betroffen sind alle nach dem 1. März
1997 abgeschlossenen Verbraucherkredite, bei denen ein veränderbarer
Zinssatz mit "Aufrundungsklausel" vereinbart wurde.
"Zwei Kärntner Banken haben offenbar vorausblickend auf das zu
erwartende Urteil reagiert. Sie haben die Aufrundungsklausel bereits
im Jahr 2000 aus den Verträgen ihrer Kunden gestrichen und dafür die
Spesen von fast vier Euro für jede Zinssatzänderung eingeführt",
betont Traunik. Das sei eine neue Schikane im Zinsenskandal.
"Seit dem OGH Urteil dürfen Banken ihre Zinssätze nur mehr
kaufmännisch runden. Offenbar wollen sich manche Institute durch
eine nicht zu rechtfertigende Gebühr jetzt auf diese Weise ein
‚Körberlgeld’ beschaffen", mutmaßt Traunik. Für diese Spesen gebe es
aber weder eine nachvollziehbare Begründung noch eine gesetzliche
Grundlage. "Außertourlichen organisatorischen Aufwand, wie die
Banken behaupten, lassen wir im Zeitalter der EDV nicht als Argument
für diese satte Gebühr gelten", betont Traunik.
AK-Präsident Günther Goach kündigt rechtliche Schritte der
Arbeiterkammer im Interesse der Konsumenten an, sollten die Banken
diese Gebühr nicht umgehend wieder zurücknehmen.
Die AK rät Konsumenten, die nach dem 1. März 1997 einen
Kreditvertrag abgeschlossen haben, diesen auf eine
Aufrundungsklausel zu überprüfen. Meist wurde der Wortlaut
verwendet: "Der aus der Änderung errechnete Zinssatz wird auf volle
0,125 bzw. 0,25 Prozentpunkte aufgerundet". Zuviel bezahlte Zinsen
kann man von der Bank zurückverlangen. Die Banken müssen
aufgefordert werden, Neuberechnungen durchzuführen. Die AK hilft
weiter und informiert, wie Kreditkunden vorgehen müssen. Die
Konsumentenberatung ist erreichbar unter Telefon 0463/5870-282.
E-Mail: [email protected]
OTS0104 2003-07-29/12:34
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