- 29.07.2003, 09:49:08
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Neue Schikane im Zinsenskandal: Bank fordert 5 Euro bei Zinssatzänderungen!
AKNÖ-Konsumentenschützer sind entsetzt. Bei Weiterbestehen der Gebühr erwägt AKNÖ rechtliche Schritte.
Utl: AKNÖ-Konsumentenschützer sind entsetzt. Bei Weiterbestehen der
Gebühr erwägt AKNÖ rechtliche Schritte.
Wien (AKNÖ) – Von entrüsteten Konsumenten wurde den
Konsumentenschützer der NÖ Arbeiterkammer (AKNÖ) berichtet, dass die
Oberbank bei Zinssatzänderungen 5 Euro (68,8 ATS)
Manipulationsgebühr von den betroffenen Kreditnehmern verlangt. Mit
der Einführung dieser Gebühr reagiert die Bank auf das OGH-Urteil
vom Februar dieses Jahres. Für die AKNÖ-Experten ist dieses Urteil
ein großer Erfolg für die österreichischen Kreditnehmer, besagt es
doch, dass Banken bei der Anpassung ihrer Kreditzinssätze nur noch
kaufmännisch runden dürfen. Gefällt wurde dieses Urteil gegen die
Bank Austria/Creditanstalt-Gruppe und Raiffeisenlandesbank
Wien/Niederösterreich. Betroffen sind Privatkredite, welche nach
1997 aufgenommen wurden und eine Zinsenanpassungsklausel beinhalten!
Zusätzliches Körberlgeld
Für La Garde bedeutet das Vorgehen dieser Bank eine neue Schikane im
Zinsenskandal: "Für mich entsteht der Eindruck, dass sich dieses
Kreditinstitut aufgrund des OGH-Urteils am Kunden schadlos halten
will. Da nur noch kaufmännisch gerundet werden darf, versucht sich
diese Bank mit dieser Phantasiegebühr ein zusätzliches Körberlgeld
zu schaffen." Der AK-Konsumentenschützer findet besonders die
Begründung der Oberbank für die Manipulationsgebühr bemerkenswert:
"Die Bank schreibt, dass Zinssatzänderungen einen sehr hohen
außertourlichen organisatorischen und technischen Aufwand mit sich
bringen, wobei die Manipulationsgebühr nur einen Teil dieser Kosten
deckt." Diese Erklärung ist für die AK-Experten in keiner Weise
nachvollziehbar, da in Zeiten von EDV Änderungen ganz einfach
mittels Knopfdruck durchgeführt werden können. Auch AKNÖ-Präsident
Josef Staudinger ist über die Vorgehensweise dieser Bank entsetzt:
"Sollte diese Gebühr nicht wieder eingestellt werden, dann werden
wir im Interesse aller betroffenen Kreditnehmer rechtliche Schritte
einleiten!"
Was bedeutet die OGH- Entscheidung für betroffene Kreditnehmer?
Läuft der Kredit noch, dann muss die Bank von sich aus Rückzahlungen
vornehmen. Wurde der Kredit bereits ausbezahlt, dann muss der
Konsument unter Bezugnahme auf das OGH-Urteil die Banken mittels
eingeschriebenen Brief auffordern, das bereits getilgte Kreditkonto
nachzuberechnen und die ermittelte Differenzsumme zu überweisen.
Gegen andere Kreditinstitute laufen gleichgehaltene Musterklagen.
Die Konsumentenschutzexperten der AKNÖ raten allen betroffenen
Konsumenten, sich ihre Ansprüche zu sichern und mittels
eingeschriebenen Briefes, die Banken aufzufordern, Neuberechnungen
durchzuführen. Bei Unsicherheiten helfen die AK-Experten gerne auch
persönlich weiter.
Ratsuchenden Konsumenten stehen die AKNÖ-Kreditexperten mit Rat und
Tat unter der AKNÖ-Kredithotline 0800/232323-1108 gerne zur Seite.
OTS0044 2003-07-29/09:49
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