• 29.07.2003, 09:30:00
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  • OTS0029 OTW0029

Fragwürdige Werbung für Magnetfeldtherapie-Geräte: VKI und Firma MAS vor Gericht.

Einstweilige Verfügung und Urteil wegen "Irreführung": MAS darf VKI nicht mehr für Werbung missbrauchen. VKI erreichte auch für enttäuschten MAS-Kunden Etappensieg.

Wien (OTS) - Anlass zur Freude beim Verein für
Konsumenteninformation (VKI): Das Landesgericht (LG) Graz hat der vom
VKI eingebrachten Klage gegen die Firma MAS Future Medical
Medizintechnik GmbH aus Leibnitz wegen irreführender Werbeaussagen
stattgegeben. Grund der VKI-Klage war die sinnentstellte Wiedergabe
in MAS-Werbeaussagen, der in der vereinseigenen Zeitschrift
"Konsument" verwendeten Äußerungen über Magnetfeldtherapie.
Begründung des LG Graz: MAS hat ohne Einwilligung des Klägers den
Namen VKI in der Werbung verwendet, sodass der unrichtige Eindruck
erweckt wird, der VKI würde den MAS-Geräten medizinische Wirksamkeit
bestätigen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bereits im Vorjahr kam es zwischen VKI und MAS zu einem
Gerichtsstreit wegen des "Konsument"-Artikels "Kassen-Magnet", in dem
über die Wirkung der Magnetfeldtherapie berichtet wurde. Die Firma
MAS nahm Anstoß an einer ihre Aktivitäten betreffenden Formulierung
in der "Konsument"-Ausgabe 2/2002 und ging medienrechtlich gegen
diese Berichterstattung vor. Bemerkenswert: Genau aus jenem Beitrag,
den MAS medienrechtlich bekämpft, verwendete sie auch Passagen in
ihrer Werbung. Und zwar so, dass der Eindruck entstehen könnte, der
VKI hätte die Wirksamkeit der Magnetfeldtherapie "anerkannt". Da dies
nicht der Fall ist, reichte der VKI im März 2002 die Klage ein.

Dass die Wirkung der Magnetfeldtherapie wissenschaftlich noch
wenig belegt ist und MAS trotzdem bei insgesamt 144 verschiedenen
Beschwerden oder Krankheiten positive Wirkungen in Aussicht stellte,
ist auch der steirischen Ärztekammer ein Dorn im Auge. Sie klagte vor
Gericht auf Unterlassung und Urteilsveröffentlichung, weil etliche
der versprochenen Heilwirkungen wissenschaftlich gar nicht bewiesen
seien. Die Ärztekammer bekam in erster Instanz Recht.

Übertriebene Werbeversprechungen können bei Anwendern von
Magnetfeldtherapie-Geräten zu Enttäuschungen führen. Das beweist auch
ein aktueller VKI-Musterprozess vor dem Bezirksgericht Leibnitz. Dort
konnte im Rahmen der vom VKI gestarteten "Geld-zurück-Aktion" ein
erster Etappensieg für einen MAS-Kunden erreicht werden. Das
Bezirksgericht gab der VKI-Klage Recht. Begründung: Das im Rahmen
eines Vertreterbesuches erworbene Magnetfeldtherapie-Gerät um
2.659,83 Euro habe bei weitem nicht nicht die von MAS behaupteten
positiven Eigenschaften. Die Firma MAS wurde wegen Irreführung zur
Rückabwicklung des Vertrags verurteilt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. VKI-Rechtsexperte Dr.
Peter Kolba erwartet mit großer Spannung den Ausgang dieses
Musterprozesses: "Dann können wir die Chancen für andere enttäuschte
MAS-Kunden besser abschätzen."

OTS0029    2003-07-29/09:30

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NKI

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