• 24.07.2003, 11:36:35
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  • OTS0101 OTW0101

ARBÖ: VwGH-Erkenntnis: Mit Kontaktlinsen sieht man genauso gut wie mit Brille

Wien (OTS) - Immer wieder kommt es vor: Im Führerschein ist
eingetragen, dass die Lenkerberechtigung unter der Bedingung erteilt
wurde, beim Lenken eines Kraftfahrzeuges eine Brille zu tragen (Code
01.01). Jemand entscheidet später, Kontaktlinsen zu tragen und
vergisst dabei, dies mit dem entsprechenden Code in den Führerschein
eintragen zu lassen. Der ARBÖ informiert über ein aktuelles
Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH).

Wird anlässlich einer Verkehrskontrolle festgestellt, dass die
eingetragene Bedingung, eine Brille zu tragen, nicht erfüllt wird,
nützt der Einwand, Kontaktlinsen getragen zu haben, nichts: das
Fahrzeug wurde ohne gültige Lenkberechtigung gelenkt. "Die Strafe ist
saftig. Im vorliegenden Fall wurde die Lenkerberechtigung für drei
Monate entzogen, weil der Betreffende als nicht verkehrszuverlässig
galt", so die Leiterin des ARBÖ-Rechtsreferates Dr. Barbara
Auracher-Jäger.

Aufgrund eines neuen VwGH-Erkenntnisses erfolgt die Entziehung der
Lenkerberechtigung in einem solchen Fall zu Unrecht. Bei der
Beurteilung der Verkehrszuverlässigkeit genügt nicht nur das
Vorliegen einer bestimmten Tatsache, sondern es muss aufgrund der
"vorzunehmenden Wertung anzunehmen sein, dass der Betreffende wegen
seiner Sinnesart beim Lenken von Kraftfahrzeugen die
Verkehrssicherheit gefährden wird".

Ein Gutachten eines Augenfacharztes bestätigt: der Betreffende
trägt seit Jahren Kontaktlinsen, verträgt diese problemlos und sieht
sowohl mit Brille als auch mit Kontaktlinsen gleich gut. Es kann
daher gemäß Verwaltungsgerichtshof nicht davon ausgegangen werden,
dass "das Verhalten des Betreffenden und die Umstände der Tat",
sprich Kontaktlinsen statt Brillen zu tragen, seine
Verkehrszuverlässigkeit in Frage stellt.

Dennoch rät die Leiterin des ARBÖ-Rechtsreferates allen Brillen-
und Kontaktlinsenträgern: "Werfen Sie einen Blick in Ihren
Führerschein. Der Code 01.01 steht für Brillenpflicht, der Code 01.02
für Kontaktlinsenpflicht. Wenn Sie jetzt statt Brillen Kontaktlinsen
tragen oder umgekehrt, muss der entsprechende Code im Führerschein
eingetragen sein. Ein diesbezügliches Versäumnis kann sehr teuer
werden, auch wenn die Lenkerberechtigung nicht entzogen wird."

OTS0101    2003-07-24/11:36

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NAR

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