- 23.07.2003, 11:04:06
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AK kritisiert Kehrtwendung der EU bei Forderung nach weltweit gültigen Mindestarbeitsnormen
Wien (AK) - Im Vorfeld der WTO-Ministerkonferenz in Cancun hat
die EU einen Kurswechsel vorgenommen: Erstmals will sie sich nicht
mehr für Kernarbeitsnormen im internationalen Handel einsetzen.
Klammheimlich soll so - mit Unterstützung der österreichischen
Bundesregierung - die bisherige EU-Linie unterlaufen werden. Die
Einhaltung von Mindestarbeitsnormen muß aber weiterhin das Ziel einer
europäischen Außenhandelspolitik für einen fairen internationalen
Handel bleiben. Die AK fordert Löhne, die die Existenz sichern, ein
Verbot von Kinderarbeit, die Zulassung von Gewerkschaften sowie das
Recht auf gleiche Entlohnung von Frauen und Männern. Nur solche
weltweit gültigen Mindestarbeitsnormen können Basis für eine
nachhaltige soziale Entwicklung sein.****
Die gegenwärtige WTO-Liberalisierungsrunde sollte vor allem in den
Entwicklungsländern zu mehr Wohlstand führen. Um dieses Ziel auch
unter sozialgerechteren Gesichtspunkten zu erreichen, hat die EU die
Einrichtung eines gemeinsamen und gleichberechtigten ständigen Forums
zwischen Internationale Arbeitsorgansiation (ILO) und WTO angestrebt.
Dieses Forum sollte Handels- und Beschäftigungsfragen zwischen
Regierungen, Arbeitgebern, Gewerkschaften und anderen relevanten
internationalen Organisation erörtern und ein besseres gegenseitiges
Verständnis fördern.
Nun hat die EU eine Kehrtwendung beschlossen. Erstmals will sie
sich nicht mehr für Kernarbeitsnormen während der kommenden
WTO-Ministerkonferenz einsetzen. Die Aufrechterhaltung und der
Einsatz der EU für das Thema Sozialnormen und WTO wurden im
EU-Beschluss ausgespart. Für diese 180 Grad-Wende ist auch die
österreich Bundesregierung mitverantwortlich, kritisiert die AK. Denn
Österreich sprach sich dafür aus, das Thema diesmal nicht
aufzugreifen. Nur Belgien hat sich bis zu letzt für die Aufnahme des
Einsatzes der EU für Arbeitsnormen und die Einrichtung eines
ständigen Arbeitsforums massiv eingesetzt.
Handelsliberalisierung kann kein Selbstzweck sein, sie muss auch
die soziale Entwicklung unter gleichzeitigem Schutz der Umwelt
fördern. Ein klares Signal an die internationale Wirtschaftspolitik
ist längst fällig: Die Annahme, wonach Handelsliberalisierung
automatisch zu Wohlstand führt, muss korrigiert werden.
Die Verankerung von Mindeststandards ist für die wirtschaftliche
Entwicklung in Industrie- und Entwicklungsländern ein wesentlicher
Faktor. Das Recht auf Gewerkschaftsgründung und die
Kollektivvertragsfreiheit führen zu höherer Einkommensgerechtigkeit
und schließlich zu besserer Wirtschaftsleistung eines Landes. Dies
drückt sich in niedrigerer Arbeitslosigkeit und Inflation, in höherer
Produktivität und einer besseren Anpassungsfähigkeit bei
Wirtschaftsschocks aus. Arbeitnehmer, die durch Kollektivverträge
abgesichert sind, verdienen in industrialisierten wie auch in
Entwicklungsländern höhere Durchschnittslöhne. Außerdem reduziert es
auch Einkommensunterschiede zwischen gelernten und ungelernten
Arbeitskräften sowie zwischen Männern und Frauen. Eine nachhaltige
Armutsbekämpfung hat die Einhaltung der sog Mindestarbeitsnormen der
ILO zur Voraussetzung. Nur ihre Einhaltung ermöglicht
existenzsichernde Löhne und das wiederum setzt die Zulassung von
Gewerkschaften sowie die sog Kollekivvertragsfreiheit voraus. Das
Verbot von Kinderarbeit, das Recht auf gleiche Entlohnung von Männern
und Frauen zählen ebenfalls zu diesen grundlegendsten
Mindestarbeitsnormen.
OTS0062 2003-07-23/11:04
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