• 22.07.2003, 09:21:59
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  • OTS0033 OTW0033

Wiener Landesgesetz-Entwurf zur öffentlichen Einsicht

Wien (OTS) - Das Amt der Wiener Landesregierung hat folgenden
Gesetzentwurf ausgearbeitet:

Gesetz, mit dem die Besoldungsordnung 1994 (21. Novelle zur
Besoldungsordnung 1994) und die Pensionsordnung 1995 (12. Novelle zur
Pensionsordnung 1995) geändert werden.

Der Entwurf mit Erläuterungen liegt in den Magistratischen
Bezirksämtern in der Zeit von 21. Juli bis 20. August zur
öffentlichen Einsicht auf. Die Einsichtnahme ist - ausgenommen an
Feiertagen - Montag bis Mittwoch und Freitag von 8 bis 15.30 Uhr,
Donnerstag von 8 bis 17.30 Uhr möglich.

Zum Gesetzentwurf können bei den Magistratischen Bezirksämtern
schriftliche Stellungnahme abgegeben werden.

Bestellung von Wiener Landesgesetzblättern

Landesgesetzblätter und eventuelle "Erläuternde Bemerkungen"
erhält man

o Montag bis Freitag, von 7.30 Uhr bis 15 Uhr, in der
  Drucksortenstelle der Stadthauptkasse, Rathaus, Stiege 7,
  Hochparterre, Tür 103.

o Telefon-Bestellung: 4000/81026
o Fax-Bestellung: 4000/99/81026
o e-mail-Bestellung: pro@m53.magwien.gv.at

Wiener Rechtsdatensammlung im Internet:
http://www.wien.at/recht/landesrecht-wien/index.htm

Um den Zugriff auf die Wiener Rechtsbestände zu erleichtern, hat
die Magistratsdirektion - Verfassungsdienst und
Rechtsmittelangelegenheiten die wichtigsten Rechtsdatensammlungen als
"Wiener Rechtsinformationssystem - WRI" zusammengefasst. Angeboten
werden:

o "Wiener Rechtsvorschriftensammlung - WRS" - Eine
Volltextzusammenstellung der Wiener Rechtsnormen
o "Wiener Landesgesetzblätter online" - Die kundgemachten
Wiener Landesgesetzblätter
o Einsicht in Entwürfe von Wiener Landesgesetzen - nur in der

Zeit der öffentlichen Auflage. In dieser Zeit kann man zu
  diesen Gesetzentwürfen auch via e-mail Stellungnahmen abgeben
o Entscheidungen der Baubehörde - Anonymisierte Bescheide ab 2002.

http://www.wien.at/recht/landesrecht-wien/index.htm

(Schluss) red

OTS0033    2003-07-22/09:21

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NRK

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