- 18.07.2003, 14:37:11
- /
- OTS0141 OTW0141
Maier: Strafrechtliches Entschädigungsgesetz wird von Finanzminister Grasser blockiert
Wien (SK) Ein im zweiten Halbjahr 2002 in Begutachtung gegangener
Entwurf eines "Bundesgesetzes über den Ersatz von Schaden aufgrund
strafgerichtlicher Anhaltung und Verurteilung" hat bislang noch zu
keiner Regierungsvorlage geführt. Finanzminister Grasser habe bislang
seine Zustimmung zu diesem Gesetz verweigert, erklärte am Freitag
SPÖ-Konsumentenschutzsprecher Johann Maier in einer gemeinsamen
Pressekonferenz mit SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim in Salzburg.
Tenor der Kritik der beiden Abgeordneten: Österreich braucht dringend
ein Gesetz, das den Menschenrechtskonventionen entspricht. Derzeit
widerspreche die österreichische Rechtslage eindeutig der
Unschuldsvermutung des Artikel 6 Absatz 2 Menschenrechtskonvention.
"Dies hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte auch bereits
mehrfach festgestellt", so Maier. ****
Eine Gesetzesänderung müsste vor allem bewirken, dass in Österreich
nach einer rechtmäßigen (unschuldig) erlittenen Untersuchungshaft
ebenso wie bei der Wiederaufnahme eines Verfahrens dann Entschädigung
zu gewähren ist, wenn das Verfahren mit einem Freispruch endet.
"Gleichgültig, ob es ein "glatter" oder ein "in dubio" Freispruch
ist. Freispruch ist Freispruch! Die Differenzierung, wie sie derzeit
in Österreich Rechtslage ist, ist daher unbedingt abzuschaffen",
erklärte der SPÖ-Konsumentenschutzsprecher.
Die Zahl der Anträge auf Entschädigung ist 2002 im Vergleich zum
Vorjahr drastisch gestiegen. Es wurden allerdings in Summe nur
194.000 Euro an Entschädigungen bezahlt. Dies sei weniger als die
Industriellenvereinigung an den Verein New Economy bezahlt hat,
stellte Maier fest.
Nur wenige Untersuchungsgefangene können nachweisen, dass sie
unschuldig sind. Dass Verdächtige monatelang in Haft sitzen und
danach keine Entschädigung erhalten sei unhaltbar. "Es muss auch eine
ideelle Entschädigung angestrebt werden, die bestehende Rechtslage
ist hier absolut unzureichend. Die SPÖ fordert, dass jeder, der zu
Unrecht eine Freiheitsstrafe verbüßen musste oder wer unschuldig als
Untersuchungsgefangener längere Zeit (mehr als einen Monat) in einem
Gefängnis verbringen musste, sollte auch dafür eine Art
Schmerzensgeld erhalten", so Maier abschließend. (Schluss) up/mp
OTS0141 2003-07-18/14:37
OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | SPK






