• 16.07.2003, 12:04:33
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Kräuter: Rechtswidrige Direktvergabe durch Bundeskanzler und Finanzminister

1,1 Millionen Euro für Werbekampagne zu "Pensionsreform" direkt vergeben

Wien (SK) Laut einer Anfragebeantwortung von Bundeskanzler
Schüssel vom 14. Juli 2003 (417/AB) wurde die Regierungskampagne zur
sogenannten "Pensionsreform" mit einer Gesamthöhe von mehr als 1,1
Millionen Euro direkt vergeben und nicht ausgeschrieben. "Das ist
eindeutig rechtswidrig und verstößt gegen das österreichische
Bundesvergabegesetz", erklärte SPÖ-Rechnungshofsprecher Günter
Kräuter Mittwoch gegenüber dem Pressedienst der SPÖ. Das
Vergabegesetz sieht vor, dass geistig-schöpferische Leistungen über
30.000 Euro, alle anderen sogar ab 20.000 Euro, nicht direkt vergeben
werden dürfen, sondern auszuschreiben sind. ****

"Diese Propagandaaktion der Regierung erfolgte also nicht nur
bereits zu einem Zeitpunkt, als das Pensionskürzungspaket der
Regierung noch gar nicht beschlossen war, zeichnete sich nicht nur
durch große Oberflächlichkeit und einen gegen Null gehenden
Informationsgehalt aus, sondern dieser mit enormen Kosten verbundene
Auftrag wurde, wie sich jetzt zeigt, auch noch rechtswidrig vergeben.
Auch hier ergibt sich also wieder einmal ein wunderbares Sittenbild
dieser Regierung." Wenig verwunderlich ist für Kräuter, dass laut
dieser Anfragebeantwortung diese Vorgehensweise im Einvernehmen mit
Vizekanzler Haupt und dem Finanzminister erfolgte. "Grasser ist also
wieder mit von der Partie", so der SPÖ-Rechnungshofsprecher
abschließend. (Schluss) cs/mp

OTS0101    2003-07-16/12:04

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