- 15.07.2003, 18:04:17
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DER STANDARD-Kommentare Pro und Kontra: "Frauenpensionsalter früher anheben?" - Erscheinungstag 16.7.2003
Wien (OTS) - Stellt gleich, was gleich ist
Conrad Seidl
Ein Mann, der heute 60 Jahre alt ist, darf sich im Schnitt noch auf
20 Jahre und fünf Monate weiteren Lebens freuen - und das sollen
nicht alles Pensionsjahre sein, befindet die Regierung: Wenn dieser
Mann mit 65 in Pension geht, dann hat er ja immer noch gut 15 Jahre
Ruhegenuss vor sich. Diese Anpassung ist, verglichen mit jenen
Nachbarländern, wo über ein Pensionsalter von 67 und mehr Jahren
diskutiert wird, ohnehin moderat.
Dieselben Politiker, die es für zumutbar halten, Männer mit 65 auf
durchschnittlich verbleibende 15,42 Pensionsjahre zu vertrösten,
schrecken gleichzeitig davor zurück, Frauen dasselbe Pensionsalter
zuzumuten.
Der Verfassungsgerichtspräsident hat als oberster Hüter des
Gleichheitsgrundsatzes einen Weg aufgezeigt, wie eine Koalition der
Mutigen mit einem einfachen Gesetz gleichstellen könnte, was gleich
ist: Pensionsansprüche erwachsen bei Männern und Frauen eben aus dem,
was erarbeitet wurde; plus jenen Zeiten, die wegen besonderer
gesellschaftlicher Wichtigkeit staatlich subventioniert werden. Es
gibt aber keine besondere gesellschaftliche Wichtigkeit, ältere
Frauen vom Arbeitsmarkt fern zu halten. Schon gar nicht kann es
erwünscht sein, dass Männer im Schnitt 15 Jahre und fünf Monate,
Frauen aber (wegen eines niedrigen Pensionsalters plus einer höheren
Lebenserwartung) 24 Jahre und drei Monate die Pension genießen.
Durch diesen Umverteilungsexzess entsteht in Summe ein
Pensionsbezug, der in keiner vernünftigen Relation zu den niedrigen
Beiträgen aus den niedrigen Fraueneinkommen steht.
Freilich sollen Frauen ein vergleichbares Lebenseinkommen haben wie
Männer - aber bitte nicht auf Kosten der Allgemeinheit in der
Pension, sondern marktkonform im Arbeitsleben.
Was ist da gleich?
Eva Linsinger
Frauen dürfen um fünf Jahre früher in Pension? Wie gemein, finden in
regelmäßigen Abständen schwarz-blaue Regierungsberater. Diesmal hat
der von der Koalition bestellte Verfassungsgerichtshof-Präsident die
Diskussion entfacht - und manche Minister denken darüber nach, ob man
nicht im Zuge der Harmonisierung der Pensionssysteme über das
Frauenpensionsalter reden sollte.
Bloß: Die Harmonisierung soll nur für unter 35-jährige Beamte gelten
- unter 35-jährige Frauen werden sich ohnehin mit demselben Alter in
den Ruhestand verabschieden wie Männer, denn ab 2033 gilt das
niedrigere Frauenpensionsalter nicht mehr. Für Beamte über 35 hält
die Regierung eine Angleichung nicht für zumutbar - für Frauen schon?
Zweitens gehen ASVG- versicherte Frauen nur auf dem Gesetzespapier um
fünf Jahre früher in Pension, in der Realität nur um eineinhalb
Jahre.
Für diesen kleinen Unterschied gibt es gute Gründe: Nirgendwo in der
EU verdienen Frauen um so viel weniger als Männer wie in Österreich -
45 Prozent, wenn sie Kinder haben, und immer noch 31 Prozent, wenn
sie keine Kinder haben. In der Pension wächst der Unterschied dann
auf 53 Prozent an. Wegen all der Benachteiligungen wurde 1992
beschlossen, noch eine Generation von Frauen früher in Pension gehen
zu lassen - und jährlich zu berichten, was gegen die Benachteiligung
passiert.
Den Bericht gibt es nicht, weil nichts gegen Benachteiligung
unternommen wird. Nein, man muss das nicht dem Markt überlassen, man
könnte viel dagegen tun, etwa Gesetze beschließen - andere EU-Staaten
zeigen es vor. Wenn Österreich das nachmacht, wenn bei Gehältern und
Aufstiegschancen Gleichheit zwischen Männern und Frauen herrscht,
kann man über die vorzeitige Angleichung des Pensionsalters reden.
Vorher nicht.
OTS0178 2003-07-15/18:04
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