Auslandserfahrung von Lehrern ersetzt Unterrichtspraktikum
Wien (OTS) Künftig wird es bis zum 18. Lebensjahr möglich sein,
unentgeltlich einen Hauptschulabschluss oder den Abschluss der
Polytechnischen Schule nachzuholen. Das wurde gestern Nacht
einstimmig im Nationalrat beschlossen "Es ist mir ein Anliegen, dass
Jugendliche bis zum 18.Lebensjahr unentgeltlich einen
Pflichtschulabschluss nachholen können. Dadurch haben diejenigen, die
sich mit dem Lernen etwas schwerer tun, bessere Chancen auf einen
Abschluss und anschließende weitere Ausbildungen", erklärte
Bildungsministerin Elisabeth Gehrer. Darüber hinaus wurde
beschlossen, dass Lehrerinnen und Lehrer, die Unterrichtserfahrungen
im Ausland gemacht haben, kein Unterrichtspraktikum mehr absolvieren
müssen. Sie können in Zukunft sofort nach ihrer Rückkehr in
Österreich zu unterrichten beginnen. ****
Bisher endete die Schulpflicht nach 9 Schuljahren unabhängig
davon, ob ein Jugendlicher die Schule positiv abschließen konnte.
Jugendliche ohne Pflichtschulabschluss konnten bisher direkt nach dem
9. Schuljahr lediglich ein freiwilliges 10. Schuljahr anschließen.
Die neue Regelung sieht vor, dass ein Abschluss bis zum 18.
Lebensjahr selbst dann nachgeholt werden kann, wenn der Schulbesuch
vorübergehend unterbrochen wurde. Erfahrungen haben gezeigt, dass ein
Bedarf für rund 300 Jugendliche pro Jahr besteht. "Wenn Jugendliche
sich weiterbilden wollen, sollen sie auch die Möglichkeit dazu
bekommen", so Gehrer.
In einer weiteren Abstimmung beschloss der Nationalrat ebenfalls
einstimmig die Änderung des Unterrichtspraktikantengesetzes.
Lehrerinnen und Lehrer mit Unterrichtserfahrungen im Ausland müssen
in Zukunft kein Unterrichtspraktikum mehr absolvieren. Auch
Pflichtschullehrer, die ein Lehramtsstudium für höhere Schulen
absolviert haben, brauchen kein Unterrichtspraktikum mehr zu machen.
"Es ist mir ein großes Anliegen, dass mit der Lebenszeit junger
Menschen verantwortungsvoll umgegangen wird", erklärte
Bildungsministerin Elisabeth Gehrer. "Deshalb haben wir vor einigen
Jahren Möglichkeiten für Schülerinnen und Schüler geschaffen,
beispielsweise nach einem Auslandsjahr automatisch in die
nächsthöhere Klasse aufzusteigen, jetzt schaffen wir Verbesserungen
für Lehrerinnen und Lehrer."
Die neue Regelung ermöglicht es, dass Lehrerinnen und Lehrern die
im Rahmen eines internationalen Austauschprogramms, wie z.B. des vom
Bildungsministerium initiierten Programms "Lehrer in New York",
erworbene Erfahrung anerkannt wird. Sie müssen künftig nach ihrer
Rückkehr nach Österreich nicht mehr das Praktikum für Junglehrer
absolvieren, bevor sie als vollwertige Lehrer anerkannt werden. Das
Gesetz sieht weiter vor, dass Pflichtschullehrer, die bereits einige
Jahre als Lehrer gearbeitet haben, in Zukunft nach Abschluss eines
Lehramtsstudiums an höheren Schulen unterrichten können, ohne dass
sie das Unterrichtspraktikum für Junglehrer absolvieren müssen.
(Schluss)
nnn
Rückfragehinweis: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und
Kultur
Büro der Frau Bundesministerin Tel.: (++43-1) 531 120-5003
OTS0036 2003-07-10/09:49
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