- 09.07.2003, 10:44:49
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NOVELLEN ZUM WASSERRECHT UND WEINGESETZ BESCHLOSSEN
Auch Agrarrechtsänderungsgesetz im Nationalrat verabschiedet
Wien (OTS) Die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie wird auf Basis
der gestern im Nationalrat beschlossenen Novellen zum
Wasserrechtsgesetz, Wasserbautenförderungsgesetz und
Hydrographiegesetz fristgerecht ermöglicht. Damit werden die Ziele
Erhaltung und Verbesserung unserer Wasserumwelt, die Verringerung der
Einleitung gefährlicher Stoffe, die Sicherstellung des (in Österreich
bekannt guten) Zustandes der Oberflächengewässer und des Grundwassers
bzw. die Verhinderung einer Qualitätsverminderung unserer Gewässer
unterstützt. Gleichzeitig geht es um die Harmonisierung der
nationalen Gewässerpolitiken durch das Aufstellen allgemeiner
Grundsätze, um grenzüberschreitende Probleme besser in den Griff zu
bekommen. Dies teilte das Bundesministerium für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mit.****
Die Wasserrechts-Novelle schafft die administrativen Voraussetzungen
für Bewirtschaftungspläne sowie daraus resultierenden
Maßnahmenprogramme und der aktiven Beteiligung der Öffentlichkeit.
Weiters werden die Voraussetzungen für die Festlegung von
Umweltzielen definiert, das Verschlechterungsverbot gegenüber dem
status quo verankert und die Bewilligungsvoraussetzungen für neue
Vorhaben adaptiert. Als Basis für künftige Maßnahmenprogramme wird
ein überregionales österreichisches Wasserinformationssystem (WISA =
Wasserinformationssystem Austria) geschaffen, welches als
elektronisches Datenregister der Erfassung der wichtigsten
Emissionen, Auswirkungen und Belastungen der Wassernutzer und
Anlagenbetreiber dienen wird. Hinsichtlich der Umsetzung der
Umweltziele werden Fristen verankert bzw. die Voraussetzungen für
eine stufenweise Umsetzung präzisiert.
WEINGESETZ-NOVELLE MIT E-GOVERNMENT-SCHWERPUNKT
Zentrale Punkte der Weingesetz-Novelle sind der Aufbau einer
gemeinsamen Weindatenbank, die Registrierung der
Weinbehandlungsmittel und neue Etikettierungsvorschriften. Derzeit
ist als e-government-Initiative des Lebensministerium eine zentrale
Weindatenbank im Aufbau, in der alle für die Administration des
Weingesetzes notwendigen Daten einfließen und im Gegenzug alle
beteiligten Behörden Zugang erhalten sollen. Für Weinbauern bedeutet
das die Möglichkeit, notwendige Meldungen online zu erstatten, auch
die Prüfnummernvergabe ist online möglich. Gleichzeitig können
Verwaltungsschritte eingespart werden, statt der Übermittlung von
Akten können Informationen von der zuständigen Behörde direkt aus der
Weindatenbank bezogen werden. Die Kontrolle des Weingesetzes kann
ebenfalls effizienter und mit weniger bürokratischem Aufwand
durchgeführt werden.
Die gemeinsame Weindatenbank aller an der Weinadministration
beteiligten Behörden ist bis 31.12.2004 aufzubauen. In einer ersten
Phase werden die Daten des Betriebskatasters und des Bundesamtes für
Weinbau (staatliche Prüfnummer) erfasst. In einem weiteren Schritt
können noch Daten des Weinbaukatasters und anderer Behörden
eingespeist werden. Die Erfassung und Wartung der Daten erfolgt
dezentral durch die zuständigen Stellen. Im Gegenzug wird jede mit
der Durchführung weingesetzlicher Bestimmungen betraute Behörde im
Rahmen ihrer Zuständigkeit Zugang zu den gespeicherten Daten
erhalten.
Als Anpassung an EU-Regelungen fällt das Verbotsprinzips bei der
Weinetikettierung. Bisher konnten nur ausdrücklich zugelassene
Bezeichnungen am Weinetikett angegeben werden. In Zukunft wird daher
das Irreführungsverbot zentrale Bedeutung erlangen. Das heißt es sind
zusätzliche Angaben am Etikett zulässig, etwa nützliche Informationen
für den Verbraucher. Der Produzent hat allerdings die Richtigkeit der
auf dem Etikett enthaltenen Angaben zu beweisen. Angaben oder
Eigenschaften, die ein Wein nicht besitzt, oder solche, die alle
vergleichbaren Produkte aufweisen, dürfen nicht verwendet werden. Um
dem Produzenten bei den neuen Etikettierungsregelungen zu helfen, ist
ein Feststellungsverfahren vorgesehen, in dem er sich bei Zweifeln,
ob eine Etikettierung den nationalen oder europarechtlichen
Bestimmungen entspricht, ans Lebensministerium wenden kann und eine
Entscheidung innerhalb von sechs Wochen erhält.
Weinbehandlungsmittel sind in Zukunft vom Hersteller bzw. Händler vor
dem Inverkehrbringen zu melden. Ziel ist der Aufbau eines zentralen
Weinbehandlungsmittel-Verzeichnisses, um Transparenz am Markt zu
schaffen. Dies betrifft nicht nur neue Mittel, sondern auch bereits
am Markt befindliche, eine Übergangsfrist ist bis 31. 12. 2004
vorgesehen.
Das Agrarrechtsänderungsgesetz 2003 enthält als Sammelnovelle
Änderungen des Pflanzenschutz-, des Gesundheits- und
Ernährungssicherheits-, des Futtermittel-, des
Qualitätsklassengesetzes und des Forstgesetzes. Relevante Adaptionen
betreffen vor allem das Pflanzenschutzgesetz, wo heimische Betriebe
beim Güterexport in Holzverpackungen (Paletten, Kisten und
Staumaterial aus Holz) neuen Regeln auf Grund des "Internationalen
Standards für phytosanitäre Maßnahmen betreffend
Holzverpackungsmaterial im internationalen Handel" der FAO
unterworfen werden. Die Novelle sieht diesbezüglich klare
Verfahrensregeln für die Registrierung und Autorisierung von
Betrieben und die zu verwendenden Kennzeichnungen vor. Neu sind
Vorschriften für die Einfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen
aus Drittländern, vor allem die Zusammenarbeit der
Pflanzenschutzdienste mit den Zollbehörden.
Die Novelle zum Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz
ermächtigt das Bundesamt für Ernährungssicherheit für seine
hoheitlichen Aufgaben kostendeckende Tarife festzusetzen, die in den
neu zu schaffenden "Amtlichen Nachrichten" veröffentlicht werden. Die
bisher in den einzelnen Betriebsmittelgesetzen gesondert
festgesetzten Gebühren bleiben bis dahin in Geltung. Dies teilte das
Lebensministerium abschließend mit.
(Schluss)
OTS0069 2003-07-09/10:44
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