- 09.07.2003, 10:30:54
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HAUPTAUSSCHUSS BESCHLIESST ENTSENDUNGEN INS AUSLAND Möglicher erweiterter Einsatz in Mazedonien
Wien (PK) - Weitere Punkte der Tagesordnung des heutigen
Hauptausschusses betrafen Entsendungen ins Ausland, die
Aktualisierung des Übungs- und Ausbildungsplanes für das
Bundesheer und die Erhöhung der Pauschalbeträge für den
Aufwandersatz im Verfahren vor den Unabhängigen
Verwaltungssenaten.
KEINE TIERVERSUCHE MEHR BEI AUSBILDUNG VON ABC-ABWEHRKRÄFTEN
So sollen in der Zeit vom 7. bis 11. Juli 2003 bis zu
60 Grundwehrdiener am Übungsplatz Vyskoc/ Dedice in der
Tschechischen Republik an einer Ausbildung von ABC-Abwehrkräften
teilnehmen. Diese Ausbildung könne im Inland nicht mit der
gleichen Wirkung bzw. Qualität sichergestellt werden und sei
schon mehrmals erfolgt, so die Begründung des Antrags für den
Hauptausschuss. Sie diene der Absolvierung eines Sonderlehrganges
für den Umgang mit chemischen Schadstoffen und stelle eine
Voraussetzung zur Erreichung der Einsatzfähigkeit für das ABC-
Personal dar. Der Antrag wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.
Abgeordnete Evelin Lichtenberger (G) unterstrich die Wichtigkeit
dieser Ausbildung, protestierte jedoch dagegen, dass dabei
offensichtlich Tiere dem tödlichen Kampfstoff ausgesetzt werden,
um den Soldaten die Gefährlichkeit der Substanz glaubhaft zu
machen. Eine derartige Vorgangsweise sei weder notwendig noch
angemessen, sagte Lichtenberger. Bundesminister Günther Platter
bemerkte dazu, dass die angesprochenen Tierversuche der
Vergangenheit angehörten und statt dessen Videos eingesetzt
würden. Er ergänzte, dass auch die entstehenden giftigen Abwässer
ordnungsgemäß entsorgt würden.
MÖGLICHER ERWEITERTER EINSATZ IN MAZEDONIEN WIRFT FORMALE FRAGEN
AUF
Mit der Gegenstimme des Zweiten Nationalratspräsidenten Heinz
Fischer wurde auch der Antrag mehrheitlich angenommen, die
bereits beschlossene Fortsetzung der Entsendung des
österreichischen Infanteriekontingents in der Stärke von bis zu
560 Personen zur KFOR mit der Maßgabe abzuändern, dass
kompaniestarke Kräfte zur Unterstützung der EU-Mission CONCORDIA
in der Ehemaligen Jugoslawischen Republik Mazedonien eingesetzt
werden können. Dies soll im Rahmen einer durch den Kommandanten
der KFOR eingesetzten Unterstützungstruppe geschehen.
Zu diesem "Eventualbeschluss", wie Bundesministerin Benita
Ferrero-Waldner es ausdrückte, entwickelte sich eine Diskussion
über dessen formale Richtigkeit. Abgeordneter Peter Schieder (S),
der die Wichtigkeit des Antrages inhaltlich nicht in Frage
stellte, kritisierte, dass die Ministerin lediglich eine Änderung
des Entsendungsbeschlusses vorgelegt habe. Seiner Meinung nach
müsste man aber für die betreffenden Soldaten den Kosovo-Einsatz
beenden und einen neuen Einsatz beschließen, zumal auch für den
Einsatz in Mazedonien wiederum freiwillige Meldungen
Voraussetzung seien. Er wurde darin von Präsident Heinz Fischer
unterstützt, der die Frage aufwarf, wer nun feststelle, ob Teile
des österreichischen KFOR-Kontingents nach Mazedonien geschickt
werden oder nicht und ob dieser Eventualbeschluss für die
konkrete Durchführung überhaupt genüge.
Bundesministerin Ferrero-Waldner erläuterte dazu, dass es sich
bei diesem Beschluss um eine reine Vorsichtsmaßnahme handle, um
im Fall einer Verschlechterung der Situation in Mazedonien
kurzfristig Unterstützung leisten zu können. Es gehe daher
lediglich um eine Änderung des regionalen Mandats. An und für
sich laufe die Operation in Mazedonien gut, die Situation habe
sich auch verbessert, sie sei aber keineswegs als normal zu
bezeichnen. Die Ministerin geht davon aus, dass CONCORDIA bis zum
15. Dezember verlängert wird. Präsident Fischer antwortete sie,
dass es in der Einschätzung des Kommandanten liege, ob ein
Unterstützung in Mazedonien notwendig ist, oder nicht.
Wie der Antrag der Außenministerin ausführt, hat die EU mit der
Mission CONCORDIA im April 2003 die zuvor durch die NATO
wahrgenommene internationale militärische Präsenz in Mazedonien
mit dem Ziel übernommen, zu einem stabilen und sicheren Umfeld in
Mazedonien beizutragen. Im Rahmen dieser Mission sind bis vorerst
30. September 2003 bis zu 10 Angehörige des Bundesheeres
entsendet. Der zwischen EU und NATO vereinbarte Rückgriff der EU
auf NATO-Mittel und -Fähigkeiten sieht u.a. vor, dass bei einer
Verschlechterung der Sicherheitslage eine Unterstützung bzw.
Sicherung oder Evakuierung von CONCORDIA unter Führung der NATO
erfolgen würde. Im Zusammenhang damit hat der Kommandant der KFOR
auch das österreichische Kontingent um Vorkehrungen ersucht,
durch die ein etwa kompaniestarkes Einsatzelement kurzfristig zur
Unterstützung von CONCORDIA eingesetzt werden kann. Auf Grund der
vorhandenen Kräfte kann das österreichische Kontingent einen
derartigen Unterstützungsauftrag bis maximal 150 Personen
übernehmen.
SCHIESSAUSBILDUNG FÜR KAMPFPANZER IN DEUTSCHLAND
Weiters sollen zur Durchführung einer Schießausbildung für die
Besatzungen des Kampfpanzers Leopard bis zu 13 Grundwehrdiener
zum Übungsplatz Pfreimd in Deutschland in der Zeit vom 20. Juli
bis 7. August 2003 entsendet werden. Dies nahmen die Abgeordneten
von ÖVP, SPÖ und FPÖ mehrheitlich zur Kenntnis. Abgeordnete
Evelin Lichtenberger bezweifelten namens der Grünen die
Sinnhaftigkeit dieses Einsatzes, weshalb diese auch dagegen
stimmten.
ÄNDERUNG DES AUSBILDUNGS- UND ÜBUNGSPLANES
In gleicher Weise sprachen sich die Grünen gegen die
Kenntnisnahme des Antrags des Verteidigungsministers aus, den
Übungs- und Ausbildungsplan für das Jahr 2003 zu aktualisieren.
Abgeordnete Lichtenberger argumentierte, dass die Übungen in
erster Linie unter NATO-Kommando stattfänden, und dem die Grünen
nicht zustimmen könnten. Die einzige sinnvolle Übung sei für sie
jene, die unter dem Codenamen DACH geplant sei und sich der
Humanitär- und Katastrophenhilfe widme.
ERHÖHUNG DER PAUSCHALBETRÄGE FÜR DEN AUFWANDERSATZ IM VERFAHREN
VOR DEN UVS
Da seit dem Jahr 1995 keine Anpassung der Pauschalbeträge für den
Aufwandersatz im Verfahren vor den Unabhängigen
Verwaltungssenaten erfolgt ist, soll nun eine Erhöhung erfolgen.
Ein diesbezüglicher Verordnungsentwurf des Bundeskanzlers wurde
einstimmig genehmigt. (Schluss)
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OTS0061 2003-07-09/10:30
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