- 03.07.2003, 18:50:35
- /
- OTS0255 OTW0255
VERKEHRSAUSSCHUSS: V-F-MEHRHEIT FÜR NEUES TELEKOMMUNIKATIONSGESETZ Verhandlungen für Zustimmung der Opposition gehen weiter
Wien (PK) - Im weiteren Verlauf seiner Sitzung behandelte der
Verkehrsausschuss eine Regierungsvorlage für ein neues
Telekommunikationsgesetz (128 d.B.) zur Umsetzung einschlägiger
Richtlinien in die innerstaatliche Rechtsordnung. Die
wesentlichen Regelungsinhalte sind die Genehmigung elektronischer
Kommunikationsnetze und –dienste, der Universaldienst und die
Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und –
diensten. Ein in der Debatte von VP-Abgeordneter Karin Hakl
eingebrachter und erläuterter V-F-Abänderungsantrag enthält eine
Anti-Spamming-Regelung, eine Definition der Zugangsdaten zur
Identifikation eines Teilnehmers und eine Reihe redaktioneller
Korrekturen. Die Regierungsvorlage wurde bei der Abstimmung unter
Berücksichtigung dieses Abänderungsantrages mit der Mehrheit der
Regierungsparteien angenommen.
Die Sprecher der Oppositionsparteien - die Abgeordneten Rudolf
Parnigoni, Kurt Eder und Kai Jan Krainer für die SPÖ und Gabriela
Moser für die Grünen - signalisierten die Bereitschaft, dem
Gesetz, das laut Moser einen "akzeptablen Vorschlag zur
Marktregelung" darstelle, im Plenum zuzustimmen, wenn bestimmte
Änderungswünsche noch berücksichtigt werden. Der SPÖ ging es in
ihrem von Kurt Eder vorgelegten Abänderungsantrag - der bei der
Abstimmung in der Minderheit blieb - um zusätzliche
Konsumentenschutzbestimmungen, während die Grünen gesundheits-
und demokratiepolitische sowie anrainerrechtliche
Zielbestimmungen im Gesetz verankert wissen wollten, wie sie das
in ihrem letztlich abgelehnten Antrag 49/A formuliert hatten.
Bundesminister Hubert Gorbach zeigte sich an einer möglichst
breiten Zustimmung zum neuen Telekommunikationsgesetz
interessiert und bot seine Hilfestellung bei den Verhandlungen
bis zum Plenum an.
Der SP-Entschließungsantrag 44/A[E] zur Erhöhung der
Investitionsbereitschaft im Telekom-Bereich sowie für eine
flächendeckende Breitbandversorgung in Österreich und den raschen
Ausbau der UMTS-Netze blieb ebenso in der Minderheit wie der
Entschließungsantrag 91/A der Grünen für einen Verhaltenskodex
für Anbieter von Mehrwertdiensten.
ZUSATZSCHILDER ZU ORTSTAFELN SOLLEN ERLAUBT SEIN
Einstimmig wurde Antrag 162/A der Regierungsfraktionen
verabschiedet, mit dem ÖVP und FPÖ sicherstellen wollen, dass
außer dem Schild "Erholungsdorf" auf Ortstafeln auch andere
Zusatzschilder angebracht werden dürfen, wenn die Erkennbarkeit
der Tafel nicht beeinträchtigt wird. Pro Ortstafel soll aber nur
ein Zusatzschild montiert werden können, dieses darf nicht
breiter sein als die Ortstafel und es muss so angebracht sein,
dass die Verkehrssicherheit nicht gefährdet wird. (162/A)
Abgelehnt wurde hingegen SP-Entschließungsantrag 79/A[E], der auf
der einen Seite die Sicht- und Erkennbarkeit von Ortstafeln
gewährleisten soll, es den Gemeinden auf der anderen Seite aber
ermöglichen wollte, Zusatz- und Hinweistafeln mit
gemeinderelevanten Informationen auf den Ortstafeln anzubringen.
MARCHFELDKANALGESETZ EINSTIMMIG AUFGEHOBEN
Weiters beschloss der Ausschuss die Aufhebung des
Marchfeldkanalgesetzes und die Übertragung der Rechte und
Verpflichtungen der Errichtungsgesellschaft in Form einer
Gesamtnachfolge an die Betriebsgesellschaft.
Einigkeit bestand unter den Fraktionen in der Beurteilung des
Kanalprojektes als Erfolg, sodass einer einstimmigen
Beschlussfassung nichts im Wege stand.
ERLEICHTERUNGEN BEI KONZESSIONSÜBERTRAGUNG FÜR INHABER VON
KRAFTFAHRLINIEN
Einstimmig angenommen wurde auch ein Antrag der
Regierungsparteien auf Änderung des Kraftfahrliniengesetzes, der
die verfahrensfreie Übertragung der Konzession für die
linienmäßige Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen auch im
Falle von Umgründungen vorsieht. Der Nachfolgeunternehmer muss
jedoch die Voraussetzungen für den Erhalt der Konzession
erfüllen. Hintergrund der Initiative ist die geplante Übertragung
der Postbus AG an die ÖBB.
Abgeordnete Evelin Lichtenberger (G) bedauerte, dass es nur zu
einer Minimalreparatur gekommen ist, und meinte, eine generelle
Neuregelung der Materie wäre überfällig. Insbesondere bedürfe es
mehr geregelten Wettbewerbes und eines Abgehens vom
Konzessionsprinzip zugunsten des Bestellerprinzipes, forderte
sie. Bei der geplanten Privatisierung müsste jedenfalls
verhindert werden, dass die rentablen Linien an die Privaten
gehen und die schlechten Linien bei den Öffentlichen verbleiben,
warnte sie.
Ein Abverkauf der guten Linien im Zuge der Privatisierung kam
auch für die Abgeordneten Werner Miedl (V) und Eduard Mainoni (F)
nicht in Frage.
Für eine Gesamtreform der Materie sprach sich auch Staatssekretär
Helmut Kukacka aus. Das derzeitige System halte den
Liberalisierungstendenzen und der Einführung von mehr Wettbewerb
nicht stand, gab er zu bedenken.
GRÜNEN-ANTRAG AUF GENERELLES NACHTFAHRVERBOT FÜR LKW VERTAGT
Ein Antrag der Abgeordneten Evelin Lichtenberger (G) auf ein
ausnahmsloses Nachtfahrverbot für LKW ab 7,5 Tonnen wurde
schließlich mit den Stimmen der Regierungsparteien vertagt.
Lichtenberger verstand ihre Initiative als Signal an die EU und
argumentierte, gerade jetzt angesichts des Abstimmungsergebnisses
im Europäischen Parlament müsse Österreich eigene Maßnahmen
setzen, um der Transitlawine entgegenzuwirken.
Grundsätzliches Verständnis für das Anliegen äußerte Abgeordneter
Klaus Wittauer (F), der aber die Verhandlungen auf EU-Ebene noch
abwarten wollte. In diesem Sinn sprach sich auch Abgeordnete
Karin Hakl (V) aus, die für ein gemeinsames Lobbying der
Mitglieder des Verkehrsausschusses in Brüssel eintrat, um der
österreichischen Position Nachdruck zu verschaffen.
Abgeordneter Gerhard Reheis (S) hingegen unterstützte den Antrag
der Grünen und stellte fest, die Regierung sei in Brüssel
gescheitert und stehe auf der Seite der Frächter. Die einzige
Lösung des Problems sei die Verlagerung des Verkehrs auf die
Schiene und der Bau des Brenner-Basistunnels.
Staatssekretär Helmut Kukacka hielt eine Beschlussfassung des
Antrags für kontraproduktiv. Österreich, das seine Argumentation
immer auf der besonderen Umweltsituation in Tirol aufgebaut habe,
unterminiere seine Verhandlungsposition, wenn es nun ein
generelles Verbot fordert, sagte er. (Schluss)
Eine Aussendung der Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272, Fax. +43 1 40110/2640
e-Mail: [email protected], Internet: http://www.parlament.gv.at
OTS0255 2003-07-03/18:50
OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NPA






