• 03.07.2003, 10:57:41
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Bundesrechnungshof prüft Minderheitenschulwesen

Klagenfurt (OTS) - "Die Freiheitlichen Abgeordneten im Kärntner
Landtag haben heute eine Überprüfung des Minderheitenschulwesens in
Kärnten durch den Bundesrechnungshof beantragt", sagte der
Minderheitensprecher der FPÖ, LAbg. Josef Lobnig. Aufgrund der
Bundesverfassung ist der Rechnungshof verpflichtet, eine derartige
Überprüfung vorzunehmen, wenn dies 1/5 der Landtagsabgeordneten
verlangen.

Insbesondere werden aufgrund des Antrages folgende Punkte überprüft:

-       slowenische Sprachkenntnisse, der zum zweisprachigen
Unterricht angemeldeten Schüler
-       allfällige Privilegien für zweisprachige Lehrer
-       allfällige dienstrechtliche und finanzielle Benachteiligungen
der einsprachigen Lehrer
-       Zweckmäßigkeit der durch die zweisprachigen Lehrer
geleisteten Überstunden
-       Beeinflussung von Eltern bei der Anmeldung zum zweisprachigen
Unterricht

"Durch die Überprüfung sollen allfällige Ungerechtigkeiten im
Minderheiten-Schulwesen aufgezeigt werden. Insgesamt wird das
hervorragend ausgebaute Schulwesen für die Slowenische Minderheit in
Kärnten allerdings nicht in Frage gestellt", betont Josef Lobnig.

Es gäbe auch immer wieder Rückmeldungen, wonach viele zum
zweisprachigen Unterricht angemeldeten Schüler keine
Slowenischsprachkenntnisse hätten. Dies wäre ein Missbrauch des
Minderheitenschulwesens, meint Lobnig. Bei einem Vergleich mit den
Ergebnissen der Volkszählung 2001, mit den tatsächlichen Anmeldungen
zum zweisprachigen Unterricht gibt es oft große Diskrepanzen. So
haben in der Gemeinde Velden 2,8 % der Bevölkerung bei der
Volkszählung 2001 Slowenisch als Umgangssprache angegeben. Zum
zweisprachigen Unterricht haben sich aber 71 % der Schulanfänger
angemeldet. In der Gemeinde Maria Rain gibt es 60 % Anmeldungen zum
zweisprachigen Unterricht, wobei bei der Volkszählung 2001 nur 3,7 %
der Bevölkerung Slowenisch als Umgangsprache angegeben haben, klärt
Lobnig auf.
Es gäbe auch Meldungen, dass Eltern von Lehrern dazu angehalten
werden, ihre, der Slowenisch an Sprache nicht mächtigen Kinder, zum
zweisprachigen Unterricht anzumelden. Auch dies wäre ein Missbrauch
des Minderheitenschulwesens. "Die Schule für die Minderheit würde
damit nämlich für einen Fremdsprachenunterricht missbraucht", schloss
Lobnig.

OTS0088    2003-07-03/10:57

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