- 03.07.2003, 10:06:17
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ÖAMTC: Einspurige dürfen sich nur vor Kreuzungen an Kolonnen vorbeischlängeln
Biker müssen auf genug Abstand zwischen den Autos achten
Wien (ÖAMTC-Presse) - Durchschummeln erlaubt: Das Vorbeischlängeln
von einspurigen Verkehrsteilnehmern führt häufig zu Konflikten mit
Autolenkern, ist aber vor allem vor Kreuzungen rechtlich voll
gedeckt. Dazu ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer: "Es ist ein
weitverbreiteter Irrglaube, dass das früher verbotene Vorfahren
zwischen oder an Kolonnen vorbei, immer noch verboten ist."
Allerdings dürfen, so der Club-Jurist, nicht andere dabei behindert
werden und es muss auch genügend Platz fürs Vorbeischlängeln
vorhanden sein. "Laut eines Entscheides des Obersten Gerichtshofes
sind für Radfahrer 1,4 Meter Abstand zwischen den Autos gerade noch
genug. Für Motorräder wird da noch einiges mehr aufzuschlagen sein",
sagt Hoffer.
Das häufig vorkommende Vorbeischummeln bei einem durch dichten
Verkehr verursachten Stau auf der Autobahn ist verboten. Laut
Verkehrsrecht ist das Vorbeischlängeln nur dann erlaubt,
* wenn die Kolonne steht.
* wenn man sich vor einer Kreuzung, Straßenenge, Baustelle,
Eisenbahnkreuzung oder Ähnlichem befindet.
* um sich weiter vorne aufzustellen, damit man die Kreuzung als
erster verlassen kann.
* wenn ausreichend Platz zur Verfügung steht.
* wenn Abbieger nicht gefährdet oder behindert werden.
Autolenker sollten niemals Einspurige am Vorbeifahren hindern.
"Das provoziert nur Streitereien und erhöht die Unfallgefahr", warnt
der ÖAMTC-Jurist. Darüber hinaus muss immer in der Kolonne, auch wenn
das Vorbeischlängeln nicht erlaubt ist, mit vorbeifahrenden
Motorradfahrern gerechnet werden. Vor Öffnen der Autotür sollte daher
zuvor immer ein Blick in den Rückspiegel und über die Schulter
geworfen werden, um einen Biker oder Radfahrer nicht zu übersehen.
(Schluss)
ÖAMTC-Pressestelle/Michael Holzinger
Rückfragehinweis: ÖAMTC Pressestelle
Tel.: (01) 711 99-1218
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