- 28.06.2003, 08:00:00
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"profil": Gerichtsurteil: Rumpold habe Heller nachspioniert
Noch nicht rechtskräftig - Rumpold-Anwalt kündigt Berufung an
Wien (OTS) - Wie das Nachrichtenmagazin "profil" in seiner Montag
erscheinenden berichtet, wurde vor einem Zivilgericht in St. Pölten
die Frage verhandelt, ob der ehemalige Bundesgeschäftsführer der FPÖ,
Gernot Rumpold, den Künstler André Heller bespitzeln habe lassen.
Ex-Polizist Josef kleindienst hatte dies behauptet, Rumpold ihn
deswegen geklagt. Das Urteil, das am 3. Juni erging und noch nicht
rechtskräftig ist, birgt einigen politischen Sprengstoff. Der St.
Pöltner Richter Gerhard Ott folgte nämlich den Ausführungen Josef
Kleindiensts. Damit gelangte erstmals ein unabhängiges Gericht zur
Auffassung, dass Rumpold im Jahr 1993 Heller bespitzeln habe lassen.
Rumpolds Anwalt Michael Rami kündigte Berufung gegen die Entscheidung
an. Strafrechtlich dürfte das St. Pöltener Urteil keine Konsequenzen
haben. Die Causa Rumpold/Heller ist verjährt. Politisch wertet es
SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim als Beleg dafür, "welchen
Unterschied es macht, ob ein abhängiger Staatsanwalt oder ein
unabhängiger Richter eine politisch heikle Geschichte untersucht".
OTS0003 2003-06-28/08:00
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