- 25.06.2003, 10:22:15
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AK: Wohnrechtsverfahren drohen zum Kostenrisiko zu werden
Gesetzesänderung bringt Mieter und Wohnungseigentümer große Nachteile - Weniger Mieterschutz
Wien (AK) - Wohnrechtsverfahren werden für Mieter und
Wohnungseigentümer zum Kostenrisiko, warnt die AK. Laut eines
aktuellen Gesetzesentwurfs von Justizminister Böhmdorfer soll das
wohnrechtliche Außerstreitverfahren zum Nachteil der Mieter und
Wohnungseigentümer geändert werden. Bisher gilt, dass die Kosten der
Rechtsvertretung jede Partei selber trägt. Damit wird der
Rechtszugang für Mieter und Wohnungseigentümer erleichtert, und das
Kostenrisiko ist gering und abschätzbar. Künftig haben Mieter und
Wohnungseigentümer, die gerichtlich vorgehen, das Risiko, hohe
Rechtsanwaltskosten bezahlen zu müssen. Viele wird dieses Risiko
abhalten, ihre Rechte wahrzunehmen.
Derzeit haben Mieter oder Wohnungseigentümer kaum ein
Kostenrisiko, wenn sie Gerichtshilfe in Anspruch nehmen zB wegen zu
hoher Betriebskosten oder Mieten, verbotener Ablösen oder
Preisfestsetzung beim Mietwohnungskauf. Denn bisher ist in den
wohnrechtlichen Außerstreitverfahren festgelegt, dass die Kosten der
Rechtsvertretung grundsätzlich jede Partei selbst zu tragen hat.
Damit reduziert sich für die Mieter und Wohnungseigentümer das
Kostenrisiko auf 43 Euro Gerichtsgebühren für die Antragstellung und
eventuelle Sachverständigenkosten. Für die eigenen Rechtsvertretung
fallen meistens kaum Kosten an, da die große Mehrheit der Mieter
durch Mietervereinigungen und viele Wohnungseigentümer durch
Wohnungseigentümerorganisationen bei Gerichtsverfahren vertreten
werden, so die AK.
Der derzeitige risikolose und erleichterte Zugang zum Wohnrecht
für Mieter und Wohnungseigentümer hat auch eine hohe präventive
Wirkung und ist wichtiger Bestandteil der wohnrechtlichen
Schutzbestimmungen. Gerade in wohnrechtlichen Angelegenheiten müssen
Mieter und Wohnungseigentümer ihre Rechte immer wieder mit Hilfe des
Gerichts durchsetzen.
Diese wohnrechtlichen Schutzbestimmungen will Justizminister
Böhmdorfer jetzt ändern - zum Nachteil der 1,3 Mio Mieterhaushalte
und 360.000 Wohnungseigentümer. Künftig soll in wohnrechtlichen
Außerstreitverfahren - mit Ausnahme der Verfahren vor
Schlichtungsstellen - eine Kostenersatzregelung eingeführt werden.
Dadurch droht jedem Mieter und Wohnungseigentümer, der sein Recht mit
Hilfe von Gerichten durchsetzen muss, ein hohes Kostenrisiko.
Vermieter und Hausverwalter können die Mieter und Wohnungseigentümer
unter Druck setzen. Die Kosten können sich vervielfachen, wenn ein
Vermieter oder Hausverwalter das Verfahren von der Schlichtungsstelle
zum Gericht verschleppt und sich durch Rechtsanwälte vertreten lässt.
Die AK befürchtet, dass diese Kostenersatzregelung ohnehin die
Schlichtungsstellenverfahren überflüssig machen wird. Denn die
Rechtsvertreter der Prozessparteien werden wegen der
Kostenersatzregelung, die künftig bei den Gerichten gelten soll, die
Verfahren meist zu den Gerichten verschleppen.
OTS0068 2003-06-25/10:22
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