- 23.06.2003, 14:16:12
- /
- OTS0161 OTW0161
Stellungnahme zum ORF-Beitrag über Prof. Thumfart am Sonntag, den 22. Juni 2003
Innsbruck (OTS) - In einem ORF-Beitrag am vergangenen Sonntag hat
Univ.-Prof. Dr. Walter Thumfart, Leiter der Klinischen Abteilung für
Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde am Landeskrankenhaus Innsbruck -
Universitätskliniken erklärt, sich durch ein Gutachten von
internationalen Experten, die gegen ihn erhobene Vorwürfe geprüft
haben, entlastet zu fühlen. Er kündigte daher an, heute, am 23. 6.
2003, wieder in seine Funktion als Klinikvorstand, die er vor einem
halben Jahr freiwillig ruhend gemeldet hat, zurückkehren zu wollen.
Aufgrund dieser neuen Situation wurde heute nach Beratungen
zwischen dem TILAK-Vorstand, dem Dekan der medizinischen Fakultät und
dem ärztlichen Direktor des Landeskrankenhauses Innsbruck -
Universitätskliniken unter Anhörung von Prof. Thumfart festgestellt:
Die Wiederaufnahme einer Vorstandsfunktion kann nicht eine
einseitige Entscheidung von Prof. Thumfart sein, sondern muss vom
Rektor beauftragt werden. Univ.-Prof. Dr. Patrick Zorowka ist daher
weiterhin Vorstand der HNO-Klinik.
Die gegen Prof. Thumfart erhobenen Vorwürfe konnten durch das
Gutachten nicht entkräftet werden. Da die TILAK die Verantwortung für
die ordnungsgemäße medizinische Versorgung der Bevölkerung wahrnimmt,
wurde Prof. Thumfart der dringende Ratschlag erteilt, sich bis zur
dienstrechtlichen und gerichtlichen Klärung der Angelegenheit
beurlauben zu lassen. Eine Beurlaubung bedeutet, dass das Primariat
für die Dauer des Urlaubes von Prof. Thumfahrt von seinem
gesetzlichen Stellvertreter geführt wird.
Prof. Thumfart hat sich bis morgen Bedenkzeit ausbedungen.
Univ.-Prof. Dr. Hans Grunicke Dekan der Medizinischen Fakultät der Universität Innsbruck Dipl.-Vw. Dr. Herbert Weissenböck TILAK-Vorstand Univ. Prof. Dr. Roland Staudinger, MAS TILAK-Vorstand HR Univ.-Prof. Dr. Helmut Madersbacher Ärztlicher Direktor Landeskrankenhaus - Universitätskliniken Innsbruck
OTS0161 2003-06-23/14:16
OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NEF






