- 19.06.2003, 14:41:02
- /
- OTS0055 OTW0055
Ellmauer: UNHCR spricht bei Asylgesetz nicht mit einer Stimme
Inhaltlich falsche öffentliche Argumentation Köfners
Wien, 19. Juni 2003 (ÖVP-PK) Verwundert zeigte sich heute,
Donnerstag, der ÖVP-Menschenrechtssprecher Abg. z. NR Matthias
Ellmauer über die "inhaltlich falschen" Äußerungen des UNHCR-
Sprechers Gottfried Köfner. "Der UNHCR spricht in dieser Frage
offensichtlich nicht mit einer Stimme. Am 13. Juni dieses Jahres hat
es eine Aussprache mit mir und Mitarbeitern des UNHCR gegeben, die
ganz entgegen der heutigen Stellungnahme Köfners verlaufen ist",
erklärte der ÖVP-Abgeordnete. Bei diesem Gespräch hätten die
Mitarbeiter des Flüchtlingshochkommissariats Maßnahmen wie zum
Beispiel die Einführung einer Einzelfallprüfung bei der
Drittstaatenregelung und die Abschaffung der Zehn-Kilometer-Grenze
als "äußerst positiv" gewürdigt. ****
Ellmauer führte weiter aus, der UNHCR-Sprecher müsse seiner
heutigen Wortmeldung zufolge vollkommen falsch über die Novelle
informiert sein. Der ÖVP-Abgeordnete zeigte sich "irritiert, wie
inhaltlich falsch Köfner öffentlich argumentiert".
Ganz entgegen Köfners Aussagen sehe die neue Asylgesetznovelle
nämlich vor, dass jeder Asylwerber selbstverständlich in der
Berufungsinstanz neue Argumente vorbringen könne, wenn er diese
unverschuldet - sei es aus Gründen von Verfahrensmängeln, nicht
ausreichender Beratung oder aufgrund des Auftauchens neuer
Beweismittel oder Ähnlichem - beim Verfahren erster Instanz nicht
vorbringen konnte. "Erstmals in der österreichischen Asylgesetzgebung
gibt es nun auch eine eigene Schutzbestimmung für Traumatisierte und
Folteropfer, um genau das zu vermeiden, was Köfner in seiner
Stellungnahme kritisiert", sagte Ellmauer.
Ebenfalls entgegen Köfners Aussagen sehe die Asylgesetznovelle
gerade vor, dass eine Änderung im Herkunftsstaat, zum Beispiel ein
Putsch, einen neuen Asylgrund darstelle, der nach der Novelle im
Asylverfahren zu berücksichtigen ist, erläuterte der ÖVP-Abgeordnete.
Was die sofortige Abschiebung betreffe, so sieht das neue
Asylverfahren vor, dass diese nur bei EU-Dublin-Verfahren und
Drittstaatverfahren eintritt, sonst erfolge wie bisher eine
automatische aufschiebende Wirkung oder eine Zuerkennung durch den
UBAS, schloss Ellmauer.
Rückfragehinweis: ÖVP Bundespartei, Abteilung Presse und Medien
Tel.:(01) 401 26-420; Internet: http://www.oevp.at
OTS0055 2003-06-19/14:41
OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NVP






