- 19.06.2003, 12:01:02
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Karas begrüßt Europäisches Parteienstatut
Mehr Transparenz, Offenheit und Demokratisierung in Europa
Brüssel, 19. Juni 2003 (ÖVP-PK) "Die EVP-ED-Fraktion
unterstützt heute voll den mit dem Rat gefundenen Kompromiss zum
Europäischen Parteienstatut. Mit diesem Statut wird eine
demokratiepolitische Lücke in Europa geschlossen", sagte heute,
Donnerstag, Europaabgeordneter Mag. Othmar Karas als
Präsidiumsmitglied der EVP-ED-Fraktion. "Ich bin froh über die klare
Abgrenzung zwischen Fraktionsarbeit sowie nationalen Parteien und
europäischer Parteienarbeit. Ich begrüße auch die eindeutigen Regeln
für die Abgrenzung zwischen europäischem Wahlkampf und nationalem
Wahlkampf. Ebenso wichtig sind die klaren Kriterien für die
notwendige qualitative, quantitative und demokratische Legitimation,
die gegeben sein muss, um den Status einer europäischen Partei
erhalten zu können", betonte Karas in seiner Plenarrede. ****
Ausdrücklich wies Karas darauf hin, dass dieses Europäische
Parteienstatut keine Diskriminierung von kleinen Gruppen darstelle.
"Eine europäische Partei im Sinne dieses Statuts kann man nur sein,
wenn man nicht nur auf Ebene eines Nationalstaates tätig ist, sondern
als europäische Organisation in einer bestimmten Anzahl von
Mitgliedstaaten demokratisch vertreten ist", so der österreichische
Europaparlamentarier. Der Vorschlag für ein Europäisches
Parteienstatut regelt vor allem die Frage der Registrierung sowie der
Finanzierung europäischer politischer Parteien aus dem EG-
Haushaltsplan. Veranschlagt sind 8,4 Millionen Euro, davon kommen 15
% allen registrierten europäischen Parteien zu gleichen Teilen
zugute, 85 Prozent werden proportional der Anzahl der in das
Europaparlament Abgeordneten vergeben. "Diese EU-Finanzierung der
europäischen Parteien darf keinesfalls unmittelbar der Finanzierung
nationaler Parteien dienen", unterstrich Karas.
Eine Europäische Partei muss im Europäischen Parlament oder in
nationalen oder regionalen gesetzgebenden Versammlungen in mindestens
einem Viertel der Mitgliedstaaten vertreten sein oder in mindestens
einem Viertel der Mitgliedstaaten bei der letzten Wahl zum EP
mindestens 3 % der Wählerstimmen erreicht haben. Die Tätigkeiten der
politischen Parteien müssen mit den Grundsätzen der Freiheit und der
Demokratie, den Menschenrechten und Grundfreiheiten sowie der
Rechtstaatlichkeit in Einklang stehen. Spenden über EUR 500,-- müssen
jährlich veröffentlicht werden. Anonyme Spenden und Spenden von
Fraktionen des EP sind unzulässig, pro Spender und pro Jahr dürfen
maximal EUR 12. 000,-- angenommen werden.
"Mit diesem Statut erfüllen wir den Auftrag von Amsterdam und
Nizza. Wir erfüllen das Versprechen gegenüber dem Rechnungshof und
beenden vorhandene Quersubventionierungen zwischen EP-Fraktionen und
Parteien. Wir schaffen mehr Transparenz, Offenheit und Klarheit in
der politischen Arbeit und bei der Finanzierung der Aktivitäten von
politischen Parteien und tragen zur Europäisierung der nationalen
Parteien und zur Demokratisierung der Arbeit auf europäischem Level
bei", sagte Karas abschließend.
Rückfragen:
MEP Mag. Othmar KARAS, Tel.: 0032-2-284-5627 (okaras@europarl.eu.int)
oder Mag. Philipp M. Schulmeister, EVP-ED Pressestelle, Tel.: 0032-
475-79 00 21
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